14.10.2010 - 3.4 Straßenausbaubeitragssatzung

Beschluss:
vertagt
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Herr Naber bringt den Antrag ein und begründet diesen.

 

Herr Dr. Seidel weist darauf hin, dass bei Beschluss des vorliegenden Antrages die Änderungen wörtlich in die Satzung einzuarbeiten sind.

Aus seiner Sicht hätte für das bessere Verständnis eine Synopse als Anlage zum Antrag beigefügt werden sollen.

 

Frau Schlesing (FB Grün- und Verkehrsflächen) erklärt, dass die Änderungen zum § 10 Abs. 1 und 2 so nicht aufgenommen werden sollten, da auch die Landeshauptstadt Potsdam und die städtischen Gesellschaften ein Stimmrecht haben sollen.

Bezüglich der Abs. 3 und 4 des § 10 macht sie darauf aufmerksam, dass dies bereits praktiziert wird. Die Verwaltung sieht hier keine Notwenigkeit der Änderung.

 

Herr Rietz unterstreicht die Intention der Verwaltung. Eine Satzungsänderung sollte jedoch nicht davon abhängig gemacht werden, dass man bei spezifischen Einzelfällen schlechte Erfahrungen gemacht hat.

Wenn deutlich in den jeweiligen Schreiben an die Bürger steht, dass eine Nichtäußerung als Zustimmung gewertet wird, sollte dieses nicht geändert werden.

 

Herr Teuteberg macht darauf aufmerksam, dass in den Absätzen 3 und 4 lediglich aufgenommen werden soll, was derzeit in einer Empfehlung des Oberbürgermeisters steht. Dies sollte verbindlich festgelegt werden.

Er schlägt vor, dass zusätzlich zum Antrag die Änderungen ausgewiesen werden und der Antrag wird modifiziert. Er schlägt die Vertagung des Antrages vor.

 

Herr Wollenberg fragt, ob es eine übergeordnete rechtliche Grundlage gibt, die die Wertung der Stimmen regelt.

 

Frau Schlesing erklärt, dass im Kommunalabgabengesetz die Wertung der Stimmen nicht geregelt ist.

 

Frau Oldenburg erklärt, dass nach Verwaltungsverfahrensrecht jeder Betroffene zu hören ist. Auch die Wertung der Stimmen könnte ihres Erachtens dort geregelt sein. Sie geht davon aus, dass im Verwaltungsverfahrensgesetz geregelt ist, dass dessen Stimme, der sich innerhalb einer bestimmten Frist nicht rückäußert, als Zustimmung zu werten ist.

 

Herr Dr. Seidel sieht keinen Grund, warum sich die Stadt selbst „amputieren“ soll. Die Anträge zu Absatz 3 und 4 gehören seiner Meinung nach in die Durchführungsbestimmung. Diese sollte mit der Verwaltung kommuniziert werden. Das würde seiner Meinung nach die Satzung überfrachten.

 

Herr Jäkel hält den Formulierungsvorschlag zu den Absätzen 1 und 2 für nicht handhabbar. Er könne sich lediglich eine Prüfung der Wertung der abgegebenen Stimmen vorstellen.

 

Herr Heuer fragt, auf welcher Grundlage das Verfahren wie es in Abs. 3 und 4 dargestellt ist, durchgeführt wird.

 

Frau Schlesing erklärt, dass das Verfahren bürgerfreundlich sein soll. In § 10 der Satzung steht, wie die Anwohner beteiligt werden sollen. Die Verwaltung macht mehr, als in der Satzung steht.

 

Herr Rietz weist darauf hin, dass die Stadtverordnetenversammlung jederzeit die Möglichkeit hat, sich mit einem Anliegen zu befassen.

 

Herr Teuteberg stellt folgenden Antrag zur Geschäftsordnung:

Zurückstellung des Antrages bis zur Überarbeitung durch antragstellende Fraktion.

 

Herr Wollenberg spricht dagegen, da eine Vertagung seiner Meinung nach entbehrlich ist.

 

Herr Dr. Seidel bittet um Abstimmung über den  Geschäftsordnungsantrag:

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            5

Ablehnung:                            3

Stimmenthaltung:              3

Der Antrag wird zurückgestellt.

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