21.02.2002 - 3 Bericht über die Einhaltung naturschutzrechtlic...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Wendt bringt die Vorlage ein und erläutert diese.

 

Herr Jakobs schlägt vor, nach Verabschiedung der Baumschutzverordnung darüber zu beraten, inwieweit Ausnahmeregelungen getroffen werden sollten. Dies kann dann im Ausschuss für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz diskutiert werden.

 

Herr Krause weist auf den immensen Aufwand hin, der durch die Aufarbeitung der Vergangenheit entsteht.

 

Herr Lehmann merkt an, dass der Antrag bereits überholt ist.

Seines Wissens nach sind die Rodungen im Babelsberger Park durch Fachfirmen erfolgt.

 

Herr Jäkel greift den Vorschlag von Herrn Jakobs auf. Er schlägt folgende Änderung im ersten Satz des Antrages vor:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im 1. Halbjahr 2002 in der StVV einen Zwischenbericht über die Pflegemaßnahmen im Babelsberger Park abzugeben.

 

Herr Jakobs macht nochmals deutlich, dass mit der Baumschutzverordnung zwar die Möglichkeit der Erteilung von Ausnahmeregelungen besteht. Diese wird aber, wenn überhaupt, erst nach Vorlage eines Pflegekonzeptes erteilt.

 

Frau Reiß fragt, ob sich die Stiftung an die Ausnahmeregelung gehalten hat.

 

Herr Jakobs betont, dass die Ausnahmeregelung 1998 widerrufen wurde.

 

Frau Geywitz schlägt vor, über den Antrag mit dem von Herrn Jäkel vorgeschlagenen Wortlaut abzustimmen.

 

Herr Wendt übernimmt den Wortlaut von Herrn Jäkel.

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Beschlusstext:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im 1. Halbjahr 2002 in der StVV einen Zwischenbericht über die Pflegemaßnahmen im Babelsberger Park abzugeben.

 

In diesem Bericht sollen insbesondere Probleme bei der Einhaltung naturschutzrechtlicher Bestimmungen bei den Pflegemaßnahmen dargestellt werden.

 

Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg und an der Thematik interessierte Umweltverbände sind zu dem Termin einzuladen und erhalten die Gelegenheit zur Stellungnahme.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:            2

Ablehnung:            3

Enthaltung:            1

Der Antrag wird abgelehnt.