21.02.2002 - 5 Beschluss der Einführung eines Identifikationss...

Beschluss:
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Herr Linke erläutert die Beschlussvorlage.

 

Herr Wendt fragt, warum das Identsystem eingeführt wird und nicht eine Chipkarte.

 

Herr Jahnke erklärt, dass das Identsystem den Vorteil der Transparenz der Gebührenerhebung bietet. Es besteht eine manipulationssichere Abrechnung jeder einzelnen Schüttung.

 

Herr Lehmann merkt an, dass das Identsystem aus seiner Sicht in überschaubaren Wohngebieten mit Ein- und Zweifamilienhäusern keinen Vorteil bringt, da die Behälter nur vom Volumen, nicht aber vom Gewicht her betrachtet werden.

 

Herr Linke weist darauf hin, dass das Identifikationssystem durchaus erweiterungsfähig ist.

 

Frau Reiß weist darauf hin, das durch die Einführung des Identsystems eigentlich eine neue Gebührenordnung erarbeitet werden müsste.

 

Herr Krause fragt, ob sich die Wohnungsunternehmen zu diesem System geäußert haben und welche Konsequenzen dies für deren Abrechnung hat.

Er betont, dass sich das individuelle Verhalten der einzelnen Mieter dadurch nicht verändern wird.

Die Grundgebühr wird nach wie vor nach Wohnfläche berechnet.

 

Herr Jäkel macht deutlich, dass durch die STEP erfasst sein müsste, wer wieviele Abfalltonnen hat.

Er fragt, ob durch das System festgestellt werden kann, ob es sich z.B. um 5 halbvolle oder 3 volle Tonnen handelt.

Wie wird kontrolliert, wer Müll in die Tonnen wirft?

Wie geht man mit Überfüllung von Tonnen um?

 

Herr Jahnke erklärt, dass die Behälter durch die STEP registriert sind. Bei Verlust oder Diebstahl werden die Behälter durch die STEP ersetzt. Ob diese Behälter an anderer Stelle wieder aufgestellt werden, ist bisher nicht nachprüfbar.

Durch das Identsystem sind alle Behälter registriert. Es ist jederzeit festzustellen, welcher Behälter wo aufgestellt ist.

Das Behältervolumen kann schnell festgestellt und jederzeit dem Bedarf angepasst werden. Die Befüllung der Abfallbehälter kann individuell geprüft werden.

Die Wohnungsunternehmen sind noch nicht einbezogen.

 

Herr Krause stellt folgenden Antrag:

"Vor der Beschlussfassung zur DS 01/SVV/1008 ist eine Stellungnahme der wichtigsten Wohnungsunternehmen zu den zu erwartenden Auswirkungen auf das Umlageverfahren nebst Verwaltungsaufwand der Unternehmen einzuholen."

 

Frau Geywitz schlägt vor, dass die Vorlage in der nächsten Sitzung des Ausschusses für RSOU erneut in die Tagesordnung aufgenommen wird. Die Verwaltung wird bis dahin die Stellungnahmen der Wohnungsunternehmen einholen.

 

Herr Jakobs greift den Vorschlag auf.

Mit den großen Wohnungsunternehmen werden Gespräche geführt.

Die Vorlage sollte nicht in der kommenden Stadtverordnetenversammlung beschlossen, sondern in der nächsten Sitzung des RSOU erneut beraten werden.

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