10.11.2010 - 3 Übertragung Teehaus an die russisch-orthodoxe G...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 10.11.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- vertagt
Auf Nachfrage informiert Frau Dr. Schröter als Vorsitzende des Kulturausschusses darüber, dass man sich in der Sitzung am 28.10.2010 darauf verständigt habe, kein Votum abgeben zu können und den Antrag zur Erledigung an den Hauptausschuss zu übergeben.
Herr Exner führt dazu aus, dass eine unentgeltliche Nutzung nicht möglich sei, weil schon allein in der BbgKVerf die Vorgabe enthalten sei, nur zum vollen Wert verpachten oder verkaufen zu können. An dieser Vorgabe halte die Kommunalaufsicht auch nach Sondierungsgesprächen fest. Hier stelle man auf eine Gleichbehandlung ab, denn sonst könnten auch andere Religionsgemeinschaften diese Ansprüche erheben.
Herr Dr. Scharfenberg verweist darauf, dass in der bisherigen Behandlung dieser Thematik auf einen Ausnahmefall abgestellt worden sei, der mit der Kommunalaufsicht abgesprochen werden müsse. Nach den im Oktober avisierten Gesprächen mit der russisch-orthodoxen Gemeinde sollte die Stadt eigentlich etwas weiter sein und habe er etwas Neues erwartet.
Man müsse dem Umstand Genüge tun, so Herr Exner, dass eine unentgeltliche Nutzung nicht möglich sei und dabei auch noch zwischen der gemeindlichen Nutzung und der Wohnnutzung unterscheiden.
Auf die Nachfrage von Herrn Dr. Scharfenberg, wann weitere Gespräche stattfinden und wann mit einer Einigung zu rechnen sei, verweist der Oberbürger-meister darauf, dass dazu zwei gehören, um sich zu einigen und die Gespräche im November fortgesetzt werden.
Gegen den Vorschlag von Herrn Dr. Scharfenberg, den Antrag zurückzustellen, bis die Gespräche erfolgt sind und am 08.12.2010 im Hauptausschuss wieder aufzurufen, erhebt sich kein Widerspruch.