21.02.2002 - 10 Werbesatzung

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Näder bringt den Antrag ein und begründet diesen.

 

Herr Goetzmann erklärt, dass der Effekt der Gleichbehandlung auch in absehbarer Zeit nicht erreicht wird, da oft nicht feststellbar ist, wer die Werbeanlage angebracht hat.

Er betont, dass es in allen Bereichen der Werbewirtschaft ungenehmigte Anlagen gibt.

Es müssen Wege für Kompromisse gefunden werden.

Die Stadt hat einen Förderantrag an das Land gestellt, um die Überarbeitung der Werbesatzung zu unterstützen, da dies auch eigenen Kräften nicht möglich ist.

 

Frau Reiß macht deutlich, dass dies auch eine ordnungsrechtliche Angelegenheit ist.

 

Herr Goetzmann erklärt, dass derjenige, der die Werbung angebracht hat, ermittelt werden muss, um diesem die Gelegenheit zu geben, die Anlage selbst zu entfernen.

 

Herr Krause betont, dass auf den Werbeträgern ersichtlich sein sollte, wer die Werbung angebracht hat. Dazu sollten die Werbefirmen verpflichtet werden.

 

Herr Goetzmann macht deutlich, dass dies in der Praxis nicht möglich ist.

 

Herr Jäkel weist darauf hin, dass die Werbesatzung überarbeitet werden sollte.

 

Herr Lehmann stellt folgenden Änderungsantrag:

Streichung des 1. Punktes.

Im Punkt 2 wird eingefügt ..."auch" mit dem Ziel...

 

Frau Wagner fragt, ob die Verwaltung die Möglichkeit hat, nicht gekennzeichnete Werbung abzumontieren.

 

Herr Goetzmann erklärt, dass die Verwaltung den Eigentümer ermitteln muss, um ihm zu ermöglichen, die Werbung selbst abzubauen. Ist der Eigentümer nicht festzustellen, kann die Verwaltung die Werbeträger abbauen. Muss diese aber abstellen und aufbewahren. Hierfür wird aber Lagerkapazität benötigt.

 

Herr Eller (Out fit) bemängelt, dass die Werbesatzung 1994 ohne Beteiligung der Werbefirmen erarbeitet wurde. Die Satzung ist nicht mehr zeitgemäß und muss dringend überarbeitet werden.

 

Herr Goetzmann weist darauf hin, dass die Stadt für 2002 keine Haushaltsmittel zur Verfügung hat. Der Förderantrag an das Land ist für 2003 gestellt.

 

Herr Hugler stellt folgenden Änderungsantrag:

Die Punkte 1 und 2 des Beschlussvorschlagen sollten getauscht werden.

 

Herr Goetzmann macht nochmals deutlich, dass die Stadt bereits Werbeflächen abgebaut und gelagert hat.

 

Abstimmung zum Änderungsantrag von Herrn Hugler:

Zustimmung:            2

Ablehnung:            4

Enthaltung:            0

Der Änderungsantrag wird abgelehnt.

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Beschlusstext:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt

bis Juni 2002 eine Änderung der Werbesatzung in Auftrag zu geben, auch mit dem

Ziel, zusätzliche Einnahmequellen aus Vermietung und Verpachtung von

Werbeflächen in der Stadt zu erschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:            6

Ablehnung:            0

Enthaltung:            0

Dem Antrag wird zugestimmt.