03.11.2010 - 8.35 Fluglärm BBI

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die Vorlage wird vom Stadtverordneten Schröder eingebracht. Er informiert, dass die von der Fraktion FDP beantragte Änderungen mit dem Wortlaut:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich in der Lärmschutzkommission dahingehend einzusetzen, dass ein Überfliegen der Stadt, durch  abfliegende oder landende Flugzeuge des BBI, dauerhaft ausgeschlossen wird.

Im Falle, dass erneut Flugrouten vorgestellt werden, in denen Potsdam überflogen werden soll, ist umgehend ein Lärmschutzgutachten, vor allem aber auch ein Kerosin-Niederschlagsgutachten zu erstellen. Diese Gutachten sind von der Stadt selber in Auftrag zu geben, um die Unabhängigkeit Land Brandenburg zu gewährleisten.

Im Nachgang zur 1. Sitzung der Lärmkommission und in Vorbereitung auf alle weiteren Diskussionen ist ein Vor-Ort-Termin bei der DFS (Deutschen Flugsicherung) mit der Möglichkeit der Teilnahme eines Vertreters aller Fraktionen und Gruppen anzuberaumen.

 

übernommen werden. Antragstellerinnen sind nunmehr die Fraktionen CDU/ANW und FDP.

 

Mit der vom  Oberbürgermeister Herr Jakobs per Geschäftsordnungsantrag empfohlenen  Überweisung der DS 10/SVV/0858 in den Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung erklären sich die Antragstellerinnen einverstanden.

Seitens der Stadtverordnetenversammlung erhebt sich gegen die Überweisung kein Widerspruch.

 

Ebenfalls in den o. g. Ausschuss überwiesen wird der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der den Wortlaut hat:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Ergebnisse des Lärmgutachtens, bei der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie im Rahmen der Erarbeitung des Lärmaktionsplanes für die Landeshauptstadt Potsdam mit einfließen zu lassen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Lärmschutzgutachten unter Berücksichtigung der jetzt bekannten An- und Abflugrouten in Auftrag zu geben.