24.11.2010 - 12 Neuberufung einer sachkundigen Einwohnerin im A...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Zusätze:
- Gruppe Die Andere
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 24.11.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:07
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Die Andere
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Oberbürgermeister bittet Herrn Rietz, die von seiner Fraktion beantragte Überweisung in den Hauptausschuss nochmals zu begründen. Herr Rietz führt aus, dass die Beratung im Hauptausschuss deshalb beantragt worden sei, weil man sich Gedanken über die Einbeziehung aller Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung machen müsse, um die Diskussion in den Ausschüssen nicht in den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung zu wiederholen. So könne den Mitgliedern von Gruppen ein generelles Rederecht eingeräumt werden, um ihnen die Einbringung ihrer Anträge zu ermöglichen.
Herr Schüler als Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung betont, dass mit den DS 10/SVV/0862 und 10/SVV/0868 zwei Anträge vorliegen, die mit der BbgKVerf vereinbar seien, weil es für die Berufung sachkundiger Einwohner keine rechtlichen Schranken gebe. Jeder habe das Recht, diesbezügliche Vorschläge zu unterbreiten. Er meine, dass das mit der Repräsentation der Gruppen in den Ausschüssen in keinem Zusammenhang stehe. Trotzdem stehe dieses von Herrn Rietz angesprochene Thema; heute sei jedoch nur über die vorliegenden Anträge zu entscheiden. Er halte es für richtig, den Vorschlägen der Gruppe Die Andere zuzustimmen, weil Frau Laabs u. a. durch ihre beruflichen Erfahrungen die Voraussetzungen mitbringe, um sachkundige Einwohnerin zu werden und auch Herr Bauer seine Eignung und Sachkunde bereits unter Beweis gestellt habe. Allerdings seien ihm auch Bedenken gegen die Berufung so vieler sachkundiger Einwohner bekannt und deren Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit der Ausschüsse.
Herr Exner merkt dazu an, dass die Abstimmung frei sei und es keine Ansprüche auf die Berufung gebe. Auch wenn die Gruppe Die Andere bei ihren Mitgliedern nach dem Rotationsprinzip verfahre, könne dies nicht auf die sachkundigen Einwohner übertragen werden. Hierzu sei eine mehrheitlicher Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung Voraussetzung. Bezüglich des Rederechts von Nichtmitgliedern in den Ausschüssen gebe die Kommunalverfassung eindeutige Regelungen vor und deshalb erfolge auch die Abfrage, ob dem zugestimmt werde. Ein Rederecht gebe es nicht percée, wenn man nicht Mitglied im Ausschuss ist.