16.11.2010 - 5.7 Essensversorgung

Beschluss:
vertagt
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Herr Kühn bringt den Antrag ein und begründet diesen.

 

Frau Müller führt aus, dass das Bildungspaket lediglich vom Kabinett, aber noch nicht durch den Bundesrat beschlossen ist. Sie weist darauf hin, dass das Bildungspaket sich auf jährlich 250 Euro beläuft. Das gesamte Verfahren ist bisher nicht ausgereift. Es soll ein Antragsverfahren mit einem Verwaltungsakt geben. Hier ist überhaupt nicht klar, wie dies realisiert werden soll.

 

Herr Fröhlich fragt, wie das Finanzierungsrisiko abgeschätzt wird.

Das Anliegen sollte im Blick behalten werden und in der Haushaltsberatung 2011 berücksichtigt werden.

 

Frau Müller erklärt, dass in den Kindertagesstätten täglich pro Tag und Kind 1,75 Euro Essenbeitrag direkt an den Träger zu entrichten ist. Auch heute gibt es bereits die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung vom Essengeld zu stellen.

Sie weist darauf hin, dass es sich hier um eine freiwillige Leistung handelt, die möglicherweise die Genehmigung des Haushaltes gefährden könnte, da Potsdam eine HSK-Gemeinde ist.

 

Frau Schulze macht deutlich, dass das Anliegen des Antrages löblich, die Umsetzung aber aus ihrer Sicht schwierig ist. Sie weist auch auf die sehr unterschiedlichen Betreuungsformen im Kita-Bereich hin.

Sie fragt, welche Möglichkeiten es in der Landeshauptstadt Potsdam bereits heute gibt, eine Reduzierung oder Befreiung vom Essengeld vorzunehmen.

 

Frau Müller weist darauf hin, dass gemäß § 90 Abs. 2 Nr. 1a SGB VIII der Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf Antrag, analog der Befreiung von den Elternbeiträgen, das Essengeld ganz oder teilweise erlassen und selbst übernehmen kann, wenn die Belastung für den Antragsteller nicht zumutbar ist.

 

Sie macht auch deutlich, dass kein Kind in einer Kita hungern muss. Dies wird innerhalb der Kita durch den Träger geregelt.

 

Herr Schultheiß verweist auf das bereits bestehende Haushaltsdefizit. Er kann dem Antrag so nicht zustimmen.

 

Frau Wolf fragt, wie die bisherige Regelung in Anspruch genommen wird.

 

Frau Stooß (FB Kinder, Jugend und Familie) erklärt, dass die Inanspruchnahme der Regelung sehr gering ist.

 

Frau Schulze bittet um die genaue Zahl der Inanspruchnahme bis zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 25.11.2010, da dort der Antrag ebenfalls behandelt wird.

 

Herr Kühn begründet nochmals den vorliegenden Antrag. Das Modell in der Schulspeisung ist aus seiner Sicht eins zu eins im Kita-Bereich umzusetzen.

Er stellt den Antrag bis zur nächsten Sitzung des GS-Ausschusses zurück.

Nach seiner Kenntnis ist bei den Eltern nicht bekannt ist, dass es die Möglichkeit der Befreiung vom Essengeld bereits gibt. Dies ist aus seiner Sicht unredlich. Er bittet um Informationen, wie die bestehende Regelung durch Träger und Stadt den Eltern vermittelt wird und durch welchen Bereich die Kosten getragen werden und wer das bearbeitet.

 

Frau Müller macht deutlich, dass das Bildungspaket jährlich 250 Euro beträgt und für Kultur, Bildung, Sport zur Verfügung gestellt wird. Die Eltern haben ein Wahlrecht, wofür sie diese Mittel einsetzen. Dies kann z. B. auch für die Beiträge für einen Sportverein sein.

Sich auf den Einsatz der Mittel für Essengeld zu beschränken, würde eine Einschränkung des Wahlrechtes der Eltern bedeuten.

             

Der Antrag wird zurückgestellt.

 

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