15.12.2010 - 2.1 Straßenreinigungssatzung 2011

Beschluss:
geändert beschlossen
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Den Stadtverordneten wurden Änderungen zur Straßenreinigungs- und  -gebühren-satzung 2011  (mit Datum vom 13.12.2010) mit folgenden  Erläuterungen ausgereicht:

 

Straßenreinigungssatzung:

In § 1 Abs. 4 vierter Anstrich wird die bisherige Formulierung:

„Gehbahnen in 1,50 m Breite ab begehbarem Straßenrand bei allen Straßen und Straßenteilen, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen oder geboten ist, insbesondere in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 STVO) und Fußgängerbereichen (Zeichen 242 STVO)“

 

durch die Formulierung ersetzt:

 

„in Fußgängerzonen (Zeichen 242 STVO) und in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 STVO) ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze“

 

In § 4 Abs. 2 Satz 5 (Vorlagenentwurf für 2011) bzw. § 4 Abs. 3 Satz 4 in der Fassung der Straßenreinigungssatzung 2010 werden die Worte: „und den vorgenannten Seitenstreifen von Fahrbahnen“ gestrichen.

 

In § 3 wird Abs. 2 um die Reinigungsklasse 2 ergänzt.

 

 

Die vom Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung in seiner Sitzung am 09.12.2010 empfohlene Aufnahme einer Reinigungsklasse 2 mit vierwöchentlicher maschineller Reinigung auf 21 Straßen (namentlich einzeln aufgeführt in der als TISCHVORLAGE ausgereichten „Stellungnahme des Ausschusses KOUL“)  sind in der von der Verwaltung überarbeiteten Fassung (mit Stand 13.12.2010) bereits enthalten.

 

 

Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden nachfolgend die von den Fraktionen und Ortsbeiräten eingereichten Änderungen und Ergänzungen zur Straßenreinigungs-satzung 2011 in der Reihenfolge ihrer Abstimmung dargestellt:

 

 

Änderungsantrag des Stadtverordneten Heinzel, Fraktion CDU/ANW:

Aufnahme der Reiherbergstraße und der Geiselbergstraße im Ortsteil Golm in die RK 2,  Maschinenreinigung.

 

Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen.

 

 

Änderungsantrag des Stadtverordneten Rietz, Fraktion CDU/ANW:

Die B 273 Ortsdurchfahrt Bornim wird in der gesamten Länge  (Rückertstraße und Potsdamer Straße) in die RK 2 eingestuft.

 

Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Stimmenthaltungen.

 

 

Änderungsantrag Fraktion der CDU/ANW:



Die im Straßenverzeichnis vorgenommene Änderung der Zuordnung der Mitschurinstraße und der Golmer Chaussee von alt RK 6 in jetzt RK 5 wird rückgängig gemacht.

 

Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Stimmenthaltungen.

 

 

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE:

Der § 3 des Satzungsentwurfes der Straßenreinigungssatzung ist zu ändern.

Es ist zusätzlich zum bisherigen Vorschlag eine Klasse RK 4 K einzuordnen, für Straßen mit 14-tägiger maschineller Reinigung.

 

Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei einigen Stimmenthaltungen.

 

 

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE:

Im Straßenverzeichnis sind die Straßen Altes Rad, Baumhaselring, Baumschulenweg, Ehrenpfortenbergstraße und Eichenring  in die Klasse 5 K/11 (entspricht 2/11 der Tischvorlage KOUL) einzuordnen.

 

Abstimmungsergebnis:

mit  15 Ja-Stimmen

und 15 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

 

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE:

Im Straßenverzeichnis ist die Zeppelinstraße (außer Nr. 118A, 119A , 121A-F, 122A-B, 123A-B, 123A-E, 124A-B und 173 bis 178) in die Klasse 5 K/11 (entspricht 2/11 der

Tischvorlage KOUL) einzuordnen.

 

Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE:

Der § 3 des Satzungsentwurfes der Straßenreinigungssatzung ist zu ändern:

Die von der Verwaltung per Tischvorlage zum Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung vorgeschlagene neue Reinigungsklasse 2 ist nicht als RK 2/11 einzuordnen sondern als RK 5 K/11

 

Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei einigen Stimmenthaltungen.

 

 

Der Änderungsantrag des Ortsbeirates Neu Fahrland mit dem Wortlaut:

Der Oberbürgermeister wird gebeten zu prüfen, wie der Winterdienst in Neu Fahrland auf allen Straßen im Ortsteil durch die STEP zu leisten ist.

In Verbindung hiermit sollen alle Einwohner im OT Neu Fahrland durch die Stadtverwaltung im Sinne einer Bürgerbefragung und mehrheitlicher Zustimmung angeschrieben werden.

wird gemäß der Information der Beigeordneten für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz Frau E. Müller geprüft und im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Straßenreinigungssatzung 2012 diskutiert.

 

 

Änderungsanträge des Ortsbeirates Golm:

- Einstufung der Geiselbergstraße (Abschnitt Wendeplatz bis Weinmeisterstraße) und der Weinmeisterstraße in  RK 6

 

Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

- Einstufung der Karl Liebknecht Straße (im gesamten Straßenzug) in RK 5

 

Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

- Kuhforter Damm Winterdienst

 

Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 1 Gegenstimme,

und 1 Stimmenthaltung

 

- Geiselbergstraße bis Wendeplatz Winterdienst, ebenfalls Golmer Damm im Abschnitt von Wendeplatz bis Schloss Golm 

 

Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Die Beigeordnete für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz Frau E. Müller informiert, dass die Karl-Liebknecht-Straße  bereits in die Reinigungsklasse 5 eingeordnet wurde; der Kuhforter Damm und die Geiselbergstraße sind  im Winterdienst bereits aufgenommen worden.  

 

 

Änderungsantrag des  Ortsbeirates Eiche:

 

Die im § 3 des Satzungsentwurfs vorgenommene Zusammenfassung aller Straßen zu einer Mischreinigung wird aufgehoben. Art und Umfang der Reinigung wird wie bisher getrennt in Mischreinigung und in maschinelle Reinigung festgesetzt entsprechend der derzeit gültigen

 

Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

 

In der Diskussion gibt die Beigeordnete für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz Frau E. Müller den Vorschlag zu Protokoll,  für interessierte Stadtverordnete im I. Quartal 2011 eine Informationsveranstaltung in Vorbereitung der Straßenreinigungs-satzung 2012 mit externen Fachleuten/Experten durchzuführen, um die Themenkomplexe sowohl zur Logistik hinsichtlich der Reinigungsklassen als auch nach dem Urteil zur Schneebeseitigung im ländlichen Raum frühzeitig auf der Basis der rechtlichen Situation abzustimmen.

 

 

Im Weiteren sind gemäß dem Antrag der Fraktion DIE LINKE die Ausführungen der Beigeordneten für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz Frau E. Müller   bezüglich der neuen verwaltungsgerichtlichen Rechtssprechung zum Winterdienst wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen. Die wörtliche Wiedergabe ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

Die Stadtverordnete Müller gibt namens der Fraktion DIE LINKE zu Protokoll, dass die Fraktion DIE LINKE bei der Abstimmung der DS 10/SVV/0885 mit NEIN gestimmt hat.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt

 

Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt Potsdam 2011.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage