07.12.2010 - 3.7 Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. S...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Jantzen (Stadterneuerung) bringt die Vorlage ein. Sie berichtet, dass der Bebauungsplan für das Havelufer aufgestellt wird, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung der Sanierungsziele und deren im Rahmen der Planungswerkstatt Potsdamer Mitte erfolgten Konkretisierung zu schaffen. Da es sich hierbei um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt und die maßgeblichen Obergrenzen der überbaubaren Flächen nicht überschritten werden, wird er im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB – Bebauungspläne der Innenentwicklung – aufgestellt. Mit der Anwendung des § 13a BauGB kann durch die zügige Schaffung von Planungsrecht voraussichtlich eine Bebauung der Grundstücke des Plangebietes in zeitlichem Zusammenhang mit der Errichtung des Landtagsneubaus erfolgen. Derzeit wird die Neuordnung des Verkehrs in der Potsdamer Mitte durchgeführt, die voraussichtlich Ende 2011 abgeschlossen sein wird. Parallel wird mit dem Neubau des Brandenburgischen Landtages auch der angrenzende Bereich am Havelufer entwickelt werden.

Neben der Aufstellung des Bebauungsplans „Havelufer/Alte Fahrt“ wurde für alle den Landtagsneubau umgebenden Bereiche das Integrierte Leitbautenkonzept erarbeitet und im September 2010 von der StVV beschlossen. Das Leitbautenkonzept geht über die Festsetzungen des Bebauungsplans im Hinblick auf Gestaltungs- und Nutzungsvorgaben hinaus.

Ziel dieser mehrschichtigen Planungen ist die Entwicklung eines hochwertigen, belebten Stadtquartiers in der Potsdamer Mitte für Bewohner wie Besucher.

 

 

Herr Bockhorst (Conradi und Partner Stadtplaner und Architekten) geht an Hand von Fotos auf die Historie ein und erläutert die Festsetzungen des Bebauungsplanes.

 

 

Herr Kümmel erkundigt sich zur Baulinie Ersatzbau für das Palasthotel.

 

 

Herr Teuteberg stellt fest, dass der Uferweg im Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche ausgewiesen ist und hinterfragt die Zweckbestimmung Uferpromenade. Seines Erachtens müsse Spielraum für kommende Ideen gelassen werden, um eine ansprechende Belebung auf der Ostseite herzustellen (z.B. Möglichkeit der gastronomischen Nutzung). Aspekte, wie vielfältige gastronomische Nutzung und hohe Aufenthaltsqualität sieht Herr Teuteberg in den Zielsetzungen des Bebauungsplanes noch nicht ausreichend berücksichtigt und spricht sich für die Aufnahme als z.B. öffentliche Aufenthaltsfläche in den textlichen Festsetzungen aus.

 

 

Herr Klipp macht deutlich, dass sich diese Aspekte als Vorgaben für die Vergabe der Grundstücke wieder finden. Bei der Auswahl der Bewerber-/Nutzungskonzepte werde dies berücksichtigt.

 

 

Herr Jäkel (als Ausschussmitglied) begrüßt die Promenade Uferweg und stellt folgenden Änderungsantrag:

Die Baugrenze wird in Verlängerung der rückwärtigen Front des Alten Rathauses eingetragen in Übereinstimmung mit dem Masterplan der Planungswerkstadt Potsdamer Mitte. Die Grenze des Sanierungsgebietes Potsdamer Mitte wird als Baugrenze festgesetzt.

Er begründet dies, dass die Grenze der Bebauung in der Planungswerkstatt Potsdamer Mitte und im integrierten Leitbautenkonzept übereinstimmend festgesetzt wird, und zwar auf der Grenze des Sanierungsgebietes. Diese Grenze soll nicht durch den Bebauungsplan in nord-östlicher Richtung verschoben werden.

 

 

Frau Oldenburg begrüßt die Qualitätssicherung bei der Ausschreibung zu berücksichtigen.

 

 

Herr Klipp greift die von Herrn Teuteberg hinterfragte Grünfläche auf. Hier handelt es sich um eine Mischverkehrsfläche (wie zum Beispiel am Nauener Tor). Die Vergabe erfolge via Sondernutzung, so dass ein Miteinander von anderen Verkehrsteilnehmern möglich ist (z.B. auch das Aufstellen von Stühlen und Tischen) ; aber z.B. auch der Einsatz von Pontons. Der Realisierungswettbewerb steht bevor, auf den Einfluss genommen werden kann. Eine Aufnahme in den textlichen Festsetzungen sei nicht erforderlich.

 

 

Der Änderungsantrag von Herrn Jäkel wird abgestimmt: 2/4/0.

 

 

Die ungeänderte DS 10/SVV/0937 wird zur Abstimmung gestellt.

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Bebauungsplan Nr. SAN-P 13 "Havelufer/Alte Fahrt" wird öffentlich ausgelegt.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            4

Ablehnung:                            0

Stimmenthaltung:              2

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Anlagen zur Vorlage