06.03.2002 - 4.9 Außer- und überplanmäßige Ausgaben

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

 

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften hat folgender Änderung des Beschlusstextes zugestimmt:

 

Bei Anträgen zu außer- und überplanmäßigen Ausgaben ab 75.000 EURO legt die Verwaltung eine Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes vor. Zur Unabweisbarkeit und Unvorhersehbarkeit soll Stellung genommen werden.

 

 

Reduzieren

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Bei Anträgen zu außer- und überplanmäßigen Ausgaben ab 75.000 EURO legt die Verwaltung eine Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes vor. Zur Unabweisbarkeit und Unvorhersehbarkeit soll Stellung genommen werden.

 

Reduzieren

 

Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen.

 

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=6591&selfaction=print