11.01.2011 - 3.7 Grenzturm Bertinistraße

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Teuteberg bringt den Antrag ein und begründet ihn.

 

Herrr Graumann weist auf den bestehenden Schutz durch die Satzung zum Schutz des Denkmalbereichs UNESCO-Welterbe hin. Zudem prüft das
zuständige BLDAM (Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und
archäologisches Landesmuseum) derzeit ohnehin eine Unterschutzstellung als Einzeldenkmal. Das Ergebnis wird im Januar erwartet.

 

Daraufhin wird folgende Ergänzung des Beschlusstextes vorgeschlagen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich bei der Landesdenkmalpflege für die Unterschutzstellung des ehemaligen Grenzturmes auf dem Grundstück Bertinistraße 16-18 einzusetzen. Der Stadtverordnetenversammlung ist im
Februar 2011 zu berichten, soweit das Ergebnis der Landesdenkmalpflege vorliegt.

 

Diese Ergänzung wird von den Antragstellern übernommen.

 

Die Vorlage 10/SVV/0977 wird geändert zur Abstimmung gestellt.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich bei der Landesdenkmalpflege für die Unterschutzstellung des ehemaligen Grenzturmes auf dem Grundstück Bertinistraße 16-18 einzusetzen. Der Stadtverordnetenversammlung ist im Februar 2011 zu berichten, soweit das Ergebnis der Landesdenkmalpflege vorliegt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               6

Ablehnung:                 0

Stimmenthaltung:                0

 

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