12.01.2011 - 4.5 Infrastrukturfolgekostenbeiträge erheben

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Schüler bringt den Antrag ein.

 

Herr Goetzmann informiert in Auswertung der Diskussion im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen. In seinen Ausführungen geht er insbesondere auf die Regelungen, welche im Baugesetzbuch festgeschrieben sind, ein.

Abschließend merkt Herr Goetzmann an, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen den Antrag mit 3/3/0 abgelehnt habe.

 

Herr Pahnhenrich stimmt den Ausführungen von Herrn Goetzmann zu. Wie er ausführt, sehe er ebenfalls keine Rechtsgrundlage.

 

Wie Herr Schultheiß darlegt, werde die CDU dem Prüfauftrag nicht zustimmen.

 

 

Herr Becker stellt sich die Frage, ob eine Umformulierung des Prüfauftrages vorteilhaft wäre.

 

Herr Kümmel begründet, warum der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen den o. g. Antrag abgelehnt habe.

Wie Herr Kümmel darlegt, könne die derzeitige Formulierung zu Missverständnissen führen.

Hier spricht er insbesondere die Formulierung „…ab zwei Wohneinheiten…“ an.

 

Herr Kaminski widerspricht den o. g. Ausführungen und bittet darum, dass die Thematik grundsätzlich geprüft werde.

 

Abschließend spricht Herr Exner das Stadtentwicklungskonzept Wohnen und in diesem Zusammenhang die Formulierung „… ab zwei Wohneinheiten…“ an.

Herr Exner schlägt dem Antragsteller vor zu überlegen, ob er den vorliegenden Prüfauftrag anders formulieren möchte.

 

Im Weiteren spricht Herr Exner die Thematik „Infrastruktur“; hier insbesondere die Punkte Kita- und Schulinvestitionen an. Wie er ausführt, sollten die Dinge, die das Recht ermöglicht, in die Hand genommen und angepackt werden.

Selbst, wenn der vorliegende Prüfauftrag nicht beschlossen werde, wird die Verwaltung die Thematik im Rahmen der Entwicklung der öffentlichen Infrastruktur prüfen.

 

Herr Kümmel stellt den Antrag 10/SVV/0956 zur Abstimmung:

 

 

 

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie Im Rahmen von Bauvorhaben Bauträger/-herren ab zwei Wohneinheiten z.B. mit entsprechenden Verträgen (z.B. städtebauliche Infrastrukturfolgekostenverträge) an der Finanzierung von sozialer Infrastruktur wie z.B. Kitas, Schulen und Horte etc.) beteiligt werden können.

 

 

gez. Nils Naber

Fraktionsvorsitzender

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            3

Ablehnung:                            4

Stimmenthaltung:              0

 

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