12.01.2011 - 4.6 Radwegebau im Norden der LHP
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.6
- Zusätze:
- Fraktionen SPD, CDU/ANW
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 12.01.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Kümmel bringt den Antrag ein.
In der Diskussion wird darum gebeten, die Schwerpunkte und deren Umfänge in einem angemessenen Verhältnis zu berücksichtigen.
Im Weiteren wird das beschlossene Radwegekonzept und die durch den vorliegenden Antrag ggf. vorgenommenen Änderungen/Prioritätensetzungen angesprochen.
Wie Herr von Einem darlegt, sind für die Jahre 2011 2014 jährlich 60.000 Euro für Radwege geplant. Von Seiten der Verwaltung sei vorgesehen, eine möglichst prioritäre Umsetzung vorzunehmen.
Angesprochen wird weiterhin die evtl. Hervorhebung einiger Ortsteile. Hier sollte darauf geachtet werden, dass die Notwendigkeit unter Berücksichtigung aller Ortsteile geprüft werde.
Ziel sollte es sein, jährlich die mögliche Summe und die bevorstehenden Maßnahmen zu prüfen und dementsprechend Prioritäten festzulegen.
Ergänzend zur Einbringung des Antrages merkt Herr Kümmel an, dass in dem vorliegenden Antrag bewusst kein fester Betrag genannt worden sei. Ziel des vorliegenden Antrages sollte sein, jährlich ein Projekt in den neuen Ortsteilen umzusetzen.
Herr Kümmel stellt den Antrag 10/SVV/0970 zur Abstimmung:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam wird beauftragt sicher zu stellen, dass jährlich ein fester Betrag aus den für die Umsetzung des Radwegkonzeptes der Landeshauptstadt Potsdam im Haushalt vorgesehenen Investitionsmitteln für den Aus- und Neubau von Radwegen in den Ortsteilen im Norden eingesetzt wird. Dazu ist durch die Verwaltung ein mit den Ortsbeiräten auf der Grundlage des Radwegekonzeptes abgestimmter Maßnahmenkatalog zu erarbeiten, in dem zunächst für die nächsten drei Haushaltsjahre Prioritätenfestlegungen getroffen werden.