15.02.2011 - 5.6 Einhaltung des Mietspiegels durch Pro Potsdam

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Westphal (Pro Potsdam) macht eingangs deutlich, dass ca. 90 % Bestandsmieten sind, die an den Mietspiegel angepasst sind. Lediglich 10 % sind Neuvermietungen.

Er weist auch auf den „Kinderzimmerbonus“ der durch die Pro Potsdam pro Kind für 2 Jahre gewährt wird. Des Weiteren wird bei einem Umzug in eine kleinere Wohnung ein Bonus gewährt.

Herr Westphal macht deutlich, dass bei Beschluss des vorliegenden Antrages dies nicht mehr gewährt werdennnte.

 

Frau Lehmann (Gruppe Die Andere) bringt den Antrag ein und begründet diesen.

 

Herr Böttche (Bereich Wohnen) macht deutlich, dass die Pro Potsdam bei der Mietgestaltung vorbildlich ist und rechtlich zulässig handelt.

 

Herr Kühn gibt zu bedenken, dass durch neue Standards bei Neubauten auch Mieten oberhalb des Mietspiegels genommen werden. Er fragt, ob es zutreffend ist, dass bei grundsätzlicher Einhaltung des Mietspiegels die Wirtschaftlichkeit der Pro Potsdam nicht mehr gegeben ist.

Er teilt mit, dass er festgestellt hat, dass z.B. in Babelsberg die Mieten von Wohnungen über dem Mietspiegel liegen.

 

Frau Schulze erinnert daran, dass die Diskussion zu Mieten und Mietspiegel bereits geführt wurde. Sie bittet darum, dass eine Verständigung zum vorliegenden Antrag erfolgt.

 

Herr Kühn macht deutlich, dass er sich konkret auf die Ausführungen von Herrn Westphal bezogen hat.

 

Frau Lehmann fragt nach der wirtschaftlichen Situation der GEWOBA, wenn diese die Obergrenzen des Mietspiegels einhalten würde. Des Weiteren weist sie auf seit längerem bestehenden Wohnungsleerstand in Babelsberg hin.

 

Herr Westphal erklärt, dass bei diesen Wohnungen ein hoher Sanierungsaufwand, verbunden mit hohen Kosten, besteht.

Er weist darauf hin, dass Wohnungen in sehr attraktiver Lage, die stark nachgefragt werden, auch oberhalb des Mietspiegels angeboten werden. Ein großer Anteil im Bestand der Wohnungen der Pro Potsdam befindet sich in Plattenbauten. Diese werden weit unter dem Mietspiegel angeboten.

 

Frau Müller-Preinesberger macht darauf aufmerksam, dass mit dem Antrag Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens genommen werden soll.

Sie weist auch darauf hin, dass mit der Pro Potsdam auch alternative Wohnprojekte sowie behinderte- sowie altersgerechte Wohnwohnprojekte umgesetzt werden sollen.

 

Herr Böttche ergänzt, dass im Rahmen des Mietspiegels ohne Förderung Neubau bei den derzeitigen Baukosten nicht zu realisieren ist. Er weist darauf hin, dass auch die ökologischen Aspekte zur Anhebung der Mieten führen. Hier erfolgen im Gegenzug dann Einsparungen bei den Betriebskosten. Aus Sicht der Verwaltung wurde hier ein guter Weg gefunden.

 

Frau Engel-Fürstberger macht deutlich, dass mit dem Antrag auch Menschen gefördert werden, die sich eine teure Wohnung leisten können.

 

Herr Kühn weist darauf hin, dass der Mietspeigel auch bei einem Neuabschluss von Mietverträgen herangezogen werden könne.

Er bringt folgenden Änderungsantrag ein:

Der Oberbürgermeister und die städtischen Vertreter/innen in den städtischen Unternehmen werden beauftragt sicherzustellen, dass die Pro Potsdam GmbH keine Mieten erhebt, die über dem derzeit gültigen Mietspiegel liegen r mietspiegelrelevante Wohnungen maximal Miethöhen erhebt, die in der Spannbreite des derzeit gültigen Mietspiegels liegen.

Ausnahmen davon sind vom Aufsichtsrat vor Ausschreibung zu genehmigen.

In Fällen, in denen Mietpreise über dem Mietspiegel vertraglich vereinbart wurden, soll den Mieter/innen unaufgefordert eine Anpassung des Mietvertrages an den Mietspiegel angeboten werden.

Der letzte Satz bleibt unverändert.

 

Herr Böttche erklärt, dass dies so nicht umsetzbar ist.

 

Frau Engel-Fürstberger macht darauf aufmerksam, dass hier eine Objektförderung statt einer Subjektförderung erfolgen soll und spricht sich dagegen aus.

 

Herr Westphal weist darauf hin, dass dann auch nicht unterhalb der Spannbreite vermietet werden kann.

 

Frau Lehmann begrüßt den Änderungsantrag von Herrn Kühn und übernimmt diesen.

 

Frau Schulze bittet um Abstimmung über den so geänderten Antrag.

 

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Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales empfiehlt der StVV den Antrag wie folgt zu beschließen:

Der Oberbürgermeister und die städtischen Vertreter/innen in den städtischen Unternehmen werden beauftragt sicherzustellen, dass die Pro Potsdam GmbH keine Mieten erhebt, die über dem derzeit gültigen Mietspiegel liegen für mietspiegelrelevante Wohnungen maximal Miethöhen erhebt, die in der Spannbreite des derzeit gültigen Mietspiegels liegen.

Ausnahmen davon sind vom Aufsichtsrat vor Ausschreibung zu genehmigen.

In Fällen, in denen Mietpreise über dem Mietspiegel vertraglich vereinbart wurden, soll den Mieter/innen unaufgefordert eine Anpassung des Mietvertrages an den Mietspiegel angeboten werden.

Die Stadtverordnetenversammlung ist im Juni 2011 über die eingeleiteten Maßnahmen zu informieren.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            1

Ablehnung:                            3

Stimmenthaltung:              0

Der Antrag wird abgelehnt.