15.02.2011 - 5.2 Barrierefreie Kommunikation fördern

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Dr. Pokorny weist darauf hin, dass bei Stellenausschreibungen darauf geachtet wird, dass die Anforderungsprofile immer mit den Stellenausschreibungen verbunden werden. Grundsätzlich werden bei Stellenausschreibungen die Belange von Schwerbehinderten und Migranten berücksichtigt.

Die Zweisprachigkeit in der LHP ist im Laufe der Zeit für einen größeren Kundenkreis notwendig geworden. Deshalb ist Englisch mittlerweile eine Anforderung, die auch weiterhin an Bedeutung gewinnen wird. Die Verwaltung hat sich bereits mit ihrem Fortbildungsprogramm auf diese Entwicklung eingestellt. Das Erlernen und Festigen der englischen Sprache wird derzeit mit Unterstützung der Volkshochschule gefördert. Die allgemeine Bildungsentwicklung führt auch dazu, dass insbesondere jüngere Mitarbeiter, die u.a. auch in den Office-Bereichen tätig sind, aufgrund ihrer Ausbildung Englisch oder andere Fremdsprachen beherrschen. Hier ist die Verwaltung auf einem guten Weg ohne explizit Englischkenntnisse in den Stellenanforderungen festzulegen. Ungeachtet dessen gibt es auch Stellen, wie beispielsweise in der Wirtschaftsförderung oder im IT-Bereich, wo Englisch für die Tätigkeitsaufnahme zwingend notwendig ist.

Abschließend weist er darauf hin, dass es in Potsdam 196 Gehörlose gibt. Das bedeutet, dass pro Jahr ca. 10 Gehörlose in die Verwaltung kommen und dies sehr oft mit einer Begleitperson. Aufgrund der Kundenzahl ist aus Verwaltungssicht die Aufnahme der Gebärdensprache in das Anforderungsprofil nicht notwendig.

 

Frau Basekow macht darauf aufmerksam, dass ein Gebärdendolmetscher eine sehr hohe Ausbildung hat und auch vereidigt sein muss. Sie betont aber auch, dass es in der Tat einen Bedarf an Sprachmittlern gibt. Sie regt an, diesbezüglich Kontakt zum Verein El Puerto aufzunehmen, um zu erfragen, wie hoch der Bedarf an Sprachmittlern ist.

Aus ihrer Sicht sollte ein Konzept entwickelt werden, wie in der Stadt mit bestimmten Bedarfen umgegangen werden kann.

 

Herr Häschel macht deutlich, dass der Antrag eine Signalwirkung hat. Aus seiner Sicht kann auch die Gebärdensprache eine zusätzliche Qualifikation sein.

 

Frau Engel-Fürstberger betont, dass nicht die Englischkenntnisse der Mitarbeiter in Frage gestellt werden. Die Verwaltung sollte darüber nachdenken, ob zukünftig bei der Ausschreibung von Stellen im Bürgerservice darauf geachtet wird, dass z.B. Kenntnisse der Gebärdensprache oder von Fremdsprachen vorliegen.

 

Frau Trauth-Koschnick macht darauf aufmerksam, dass die Verwaltung auch Sprachkurse für Mitarbeiter durchführt. Ggf. könnte hier auch das Erlernen der Gebärdensprache angeboten werden.

 

Frau Müller-Preinesberger gibt zu bedenken, dass hier auch die entsprechende Bewerberlage benötigt wird.

Sie macht deutlich, dass im Bürgerservice darauf geachtet wird, dass Englischkenntnisse vorhanden sind.

Abschließend weist sie darauf hin, dass der Gehörlosenverband durch die LHP finanziert wird, um an dieser Stelle zu unterstützen.

 

Frau Schulze bittet um Abstimmung über den vorliegenden Antrag.

 

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Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales empfiehlt der StVV den Antrag wie folgt zu beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, in wieweit bei der Einstellung neuer Mitarbeiter innerhalb der Verwaltung, insbesondere in Bereichen mit großer Bürgernähe, spezielle Qualifikationen, wie zum Beispiel die Gebärdensprache und Fremdsprachenkenntnisse verstärkt berücksichtigt werden können, um so eine barrierefreie Kommunikation mit Bürgern und Gästen zu fördern bzw. zu erleichtern.

Die Berichterstattung soll in der Maisitzung 2011 der Stadtverordnetenversammlung erfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            1

Ablehnung:                            0

Stimmenthaltung:              3

Dem Antrag wird zugestimmt.