06.03.2002 - 6.24 Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 7...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die Begründung der o. g. DS erfolgt durch die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz.

 

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz.

 

Abstimmung:

Die Überweisung  der DS 02/SVV/0158 in die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Beschlusstext:

 

1. Das Abwägungsergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Trägerbeteiligung gemäß § Abs.1 und § 4 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 72 "Mitteldamm" wird gebilligt.

 

2. Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 72 "Mitteldamm" wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich

    ausgelegt.

 

 

 

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