22.02.2011 - 3.2 Straßenausbaubeitragssatzung (Wiedervorlage)

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Frau Hüneke erinnert für die antragstellende Fraktion hinsichtlich der mehrmaligen Vertagung, dass die Vereinbarung getroffen worden ist, dass Antragstellerin und Verwaltung sich gemeinsam an einen Tisch setzen, um zu klären, wie dem Antragsanliegen durch eine verwaltungsinterne Anweisung entsprochen werden nne.

 

Diese Verständigung hat in der vorigen Woche stattgefunden. Dabei ist festgehalten worden, dass durch interne Verwaltungsvereinbarung ohne Satzungsänderung Folgendes geregelt werdennnte:

 

1.       Über sämtliche Anhörungsergebnisse im Zusammenhang mit straßenbaubeitragspflichtigen Maßnahmen ist der Bauausschuss zu informieren.

 

2.       Die Informationen erfolgt zum geplanten Vorhaben und dem Ergebnis der Anhörung. Dabei sind die Anzahl der beitragspflichtigen Grundstücke und davon die Anzahl der Zustimmungen, Ablehnungen und Enthaltungen zu benennen.

 

3.       Bei der Anzahl der beitragspflichtigen Grundstücke ist weiterhin die Anzahl der sdtischen und der Grundstücke, die sich im Eigentum von städtischen Gesellschaften befinden, anzugeben.

 

4.       Es wird der STVV eine Prioritätenliste von straßenbaubeitragspflichtigen Maßnahmen zur Kenntnis gegeben.

 

5.       Es wird ein Musteranhörungsschreiben bis 01.03.2011 erarbeitet. Dieses soll noch mehr den Anforderungen an bürgerfreundliches Verwaltungshandeln entsprechen.

 

6.       Die Informationsveranstaltungen mit den Beitragspflichtigen werden zukünftig generell protokolliert.

 

 

Frau Hüneke bestätigt, dass bei Umsetzung dieser Punkte der Antrag zurückgenommen werden kann. Herr Teuteberg erklärt als Mitantragsteller, dass den mit dem Antrag verfolgten Zielstellungen, wie

-          Transparenz und

-          frühzeitige Information

nachgekommen wird.

 

 

Herrn Kümmel gibt den Hinweis, dass es bei Anhörungen in der Satzung keine Enthaltungen gibt.

 

 

Herr Goetzmann stellt nochmals dar, dass die Rechtsfolge von der Satzung vorgegeben worden ist. Wenn mehr als die Hälfte der anliegenden Grundstückseigentümer gegen die Baumaßnahme votiert hat, ist sie der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen. Über Informationen gegenüber der Stadt ist in der Satzung nichts enthalten. Die Informationen, dass dieses oder jenes Bauvorhaben ansteht, sind bereits in den vergangenen Jahren im Ausschuss gegeben worden. Mit diesen verwaltungsinternen Maßgaben werden klare Eckpunkte für ein einheitliches Informationssystem vorgegeben. Es liegt in der politischen Verantwortung zu fragen, wie man mit diesem Ergebnis umgeht.

 

Seitens der Ausschussmitglieder nochmals eine kurze Verständigung.

 

 

Frau Hüneke und Herr Teuteberg bestätigen, dass mit der Umsetzung dieser Punkte der Antrag als durch Verwaltungshandeln erledigt angesehen wird.

Reduzieren