22.02.2011 - 3.1.3 Eckwertebeschluss für die Planung des Haushalts...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sh. auch TOP 3.1

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.       Die mit dem Haushaltsplan 2011 zugleich für das Haushaltsjahr 2012 vorgelegten Planwerte der mittelfristigen Ergebnisplanung sind Grundlage für die Haushaltsplanung der Landeshauptstadt Potsdam. Bei der Aufstellung des Ergebnishaushaltes für das Haushaltsjahr 2012 sind die beigefügten Budgetvorgaben für die Geschäftsbereiche zu Grunde zu legen (Anlage 1).

 

2.       Die mit dem Haushaltsplan 2011 zugleich für das Haushaltsjahr 2012 bis 2014 vorgelegten Planwerte der mittelfristigen Investitionsplanung sind Grundlage für die Investitionsplanung 2012.

 

3.       Zur notwendigen Absicherung pflichtiger Leistungen können Umschichtungen zwischen den Budgets vorgenommen werden.

 

4.       Etwaige Veränderungen bei nichtzahlungswirksamen Erträgen und Aufwendungen gegenüber dem Planungsstand dieses Eckwertebeschlusses ermächtigen nicht zur Planung zusätzlicher zahlungswirksamer Erträge und Aufwendungen.

 

5.              Zur Aufrechterhaltung eines möglichst breiten kommunalen Leistungsangebotes sind Ertrags­glichkeiten in angemessener Weise auszuschöpfen (z. B. durch das Erreichen adäquater Kostendeckungsgrade).

 

6.              Dem beschlossenen Haushaltssicherungskonzept ist zu folgen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            4

Ablehnung:                            1

Stimmenthaltung:              2

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Anlagen zur Vorlage