02.03.2011 - 5.1 Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbet...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Hauptausschuss hat der Vorlage zugestimmt.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.       Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung Potsdam zum 31.12.2009 wird gemäß § 7 Ziff. 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigV) festgestellt.

 

2.       Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 301.790,53 € wird gemäß § 7 Ziff. 4 i. V. m. § 11 Abs. 6 EigV auf neue Rechnung vorgetragen.

 

3.       Dem Werkleiter, Herrn Frank Steffens, wird für das Geschäftsjahr 2009 gemäß § 7 Ziff. 5 der EigV Entlastung erteilt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen