02.03.2011 - 5.4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 29 "Nahvers...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen sowie der Ortsbeirat Golm haben der Vorlage zugestimmt.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.       Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 29 „Nahversorgungsbereich Golm“ ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (s. Anlage 1 und 2).

 

2.       Dem Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (s. Anlage 3) wird gemäß § 12 Abs. 1 BauGB zugestimmt, soweit aus der Öffentlichkeitsbeteiligung kein Änderungsbedarf mehr resultiert.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen