02.03.2011 - 8.3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 31 "Seebühn...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
Reduzieren

Zu diesem Tagesordnungspunkt erhält die stellvertretende Vorsitzende des NABU-Kreisverbandes das Rederecht (da der Vorsitzende Herr Fiedler nicht anwesend ist).

 

Frau Christiane Schaeffler betont, dass der Naturschutzbund nicht gegen die Durchführung der Seefestspiele sei, sondern gegen den geplanten Standort  Hermannswerder und erläutert, dass der betreffende Bereich am Südostufer im Flora-Fauna-Habitat-Gebiet mittlere Havelergänzung sowie im Landschaftsschutzgebiet liege, in dem seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten leben, die eine derart massive Störung nicht vertragen und geschützte Biotope beeinträchtigen würden.

Sie erläutert, dass das Projekt entsprechend den Richtlinien des FFH auf Hermannswerder  nicht verträglich, nicht zulässig bzw. nicht genehmigungsfähig sei und eine massive Zerstörung und Beeinträchtigung  der Natur darstelle.

 

 

Anschließend wird die DS 11/SVV/0081 vom Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Herrn Klipp eingebracht; er informiert über den derzeitigen aktuellen Sachstand und empfiehlt, sich im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen detailliert zu dieser Vorlage zu verständigen.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Heuer, Fraktion SPD, beantragt die Überweisung in die Ausschüsse für Stadtentwicklung und Bauen sowie für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 11/SVV/0081 in die Ausschüsse für Stadtentwicklung und Bauen sowie für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen.

 

 

 

 

Vom Stadtverordneten Menzel, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird eine zusammenfassende Stellungnahme der Arbeitsgruppe Untere Naturschutzbehörde und Untere Wasserbehörde  zum Antrag auf vorlaufende planungsrechtliche Tendenzprüfung der grundsätzlichen Zulässigkeit des Projektes Seefestspiele Potsdam – Opernbühne Hermannswerder an Hand eines Lageplanes mit Betriebsbeschreibung vom 16.12.2010 übergeben, die der Niederschrift im Original beigefügt wird.

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

1.       Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 31 „Seebühne Hermannswerder“ ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 BauGB aufzustellen (siehe Anlagen 1 - 6).

 

2.       Die Einstufung des Bauleitplanverfahrens in die Prioritätenliste entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioriten für die verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung ist im weiteren Verfahren zu klären.

 

3.       Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (siehe Anlage 7). Die Einleitung des Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden nicht-hoheitlichen verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens vom Vorhabenträger übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffenen Festlegungen – DS 06/SVV/0487).

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage