23.03.2011 - 4.1.4 Essensversorgung

Beschluss:
zurückgezogen
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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Entwurf der Haushaltssatzung 2011 einen haushaltsbegleitenden Beschluss in die StVV einzubringen, der beinhaltet, dass die LHP für Kinder von Potsdamer Eltern, die Sozialleistungen empfangen und nach eigener Einschätzung den Eigenanteil von einem Euro nicht aufbringen können (sog. Härtefälle), ab 2011 die vollständige Übernahme der Kosten für die Essensversorgung (Frühstück, Mittagessen, Vesper) in Potsdamer Kindertagesstätten (für Kinder im Alter von 0-6 Jahren) und für das Mittagessen in Potsdamer Schulen (Klassenstufe 1-10) übernimmt.

 

Antragsberechtigt sind die Empfänger folgender Leistungen:

-          Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches Sozialhilfe) oder nach § 27 a oder 27 d des Bundesversorgungsgesetzes

-          Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches)

-          Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach § 22 des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches ohne Zuschläge nach § 24 SGB II

-          Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

-          Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz

Neben den finanziellen Auswirkungen ist mit dem Beschluss auch das Verfahren der verwaltungstechnischen Umsetzung in Abstimmung mit der PAGA darzustellen.

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Der TOP 4.1.4 – Essensversorgung – wurde vom Antragsteller zurückgezogen, da er als Empfehlung in die Änderungslisten zum Haushalt 2011 eingearbeitet und dort abgestimmt wurde.