22.03.2011 - 4.10 Kommunal finanzierter Lehrerersatzpool
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.10
- Zusätze:
- Fraktion FDP
- Gremium:
- Ausschuss für Bildung und Sport
- Datum:
- Di., 22.03.2011
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion FDP
- Beschluss:
- vertagt
Zu diesem Tagesordnungspunkt erhält Frau Meinhold, Schulleiterin der Grundschule Hanna von Pestalozza, Rederecht.
Frau Meinhold schildert die Situation am Beispiel ihrer Schule und hält die Umsetzung des Antrages für ein hilfreiches Instrument für schnelle und kurzfristige Lösungen im Krankheitsfall von Lehrkräften.
Herr Schröder informiert, dass es einen haushaltsrelevanten Änderungsantrag gibt.
Herr Weiberlenn erklärt, dass der Antrag nicht ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand umzusetzen sei.
Frau Schulze informiert, dass sie Kontakt mit Teltow und Kleinmachnow aufgenommen habe und nicht nur Positives von Eltern und Lehrkräften gehört habe. Sie fragt, ob eine Meinung der Verwaltung zu Umsetzung und Qualität eingeholt wurde.
Frau Dr. Magdowski erklärt, dass sie die Veranstaltung der FDP besucht habe, wo der Bürgermeister von Kleinmachnow positiv gesprochen habe. Für Potsdam sei es eine finanzielle Frage und es gebe Diskussionen, dass dieses Problem eigentlich vom Land gelöst werden müsse.
Herr Menzel verweist darauf, dass Kreiselternrat und Kreislehrerrat das Thema an das Land verwiesen haben. Er plädiere dafür, die Schulen so auszustatten, dass sie gute Qualität an pädagogischer Arbeit sicher stellen können. Die Umsetzung des Antrages sei der falsche Weg, weil die Kommune dann Landesaufgaben übernehme.
Herr Schröder meint, die Diskussion sollte nicht vertieft werden. Der FDP-Antrag DS 11/SVV/0118 liege vor und es gebe einen Änderungsantrag zur Haushaltssatzung.
Frau Engel-Fürstberger erklärt, der Antrag 11/SVV/0118 sei erledigt, wenn der haushaltsbegleitende Antrag beschlossen werde. Sie stellt den Antrag bis nach der Haushaltsberatung zurück.
Der Antrag wird vom Antragsteller zurückgestellt.