06.04.2011 - 6.5 Festlegung von innerstädtischen Vorranggebieten...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Ausschüsser Stadtentwicklung und Bauen sowie für Gesundheit und Soziales haben der Vorlage zugestimmt.

 

Der Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen Herr Klipp sagt zu, dem Stadtverordneten Kirsch, Gruppe BürgerBündnis, die Antwort auf seine Nachfrage, ob das Grundstück Fritz-Zubeil-Straße 6/Konsumhof im Vorranggebiet enthalten sei, zuzuleiten.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

In der Landeshauptstadt Potsdam werden die folgenden Gebiete als innerstädtische Vorranggebiete Wohnen im Sinne der Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes Brandenburg ausgewiesen:

 

                                                Am Findling

                                                Behringstraße

                                                Friedhofsgasse

                                                Horstweg/Rudolf-Moos-Straße.

 

 

(Genaue Gebietsbegrenzung siehe Karte in der Anlage.)

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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