14.04.2011 - 3.4 Regeln zum Umgang mit Zirkustieren in der Lande...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Zusätze:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Rücküberweisung -
- Datum:
- Do., 14.04.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Walter bringt den Antrag in der neuen Fassung ein und begründet diesen.
Frau Latacz-Blume (FB Soziales, Gesundheit und Umwelt) erklärt, dass die LHP solche Grundstücke nicht zur Verfügung hat. Bei den Grundstücksflächen städtischer Gesellschaften kann lediglich Einvernehmen über den Ausschluss bestimmter Wildtierarten hergestellt werden. Sie empfiehlt, den Antrag entsprechend zu ändern.
Herr Walter übernimmt die Änderung.
Herr Jäkel würde befürworten, wenn man konstruktiv den Zirkussen helfen würde, eine Lösung zu finden.
Herr Heuer bittet um Abstimmung über den so geänderten Antrag.
Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der StVV den Antrag wie folgt zu beschließen:
Der Oberbürgermeister hat dafür Sorge zu tragen Einvernehmen herzustellen, dass bei der Verpachtung von stadteigenen Grundstücken und Grundstücken der städtischen Eigengesellschaften an Zirkusbetriebe und ähnliche Veranstalter, insbesondere folgende Wildtiere nicht mitgeführt, ausgestellt und zu Auftritten genutzt werden:
1. Alligatoren und Krokodile, Antilopen und Antilopenartige Tiere, Amphibien, Bären, Delfine, Elefantenbullen, Flamingos, Flusspferde, Giraffen, Greifvögel, Menschenaffen, Nashörner, Pinguine, Riesenschlangen, Tümmler und Wölfe (s. auch Anlage 2 ff).
2. Der Ausschluss solcher Tiere soll durch entsprechende Regelungen in den mit den Veranstaltern zu schließenden Pachtverträgen sicher gestellt werden.