27.04.2011 - 10 Beschluss zur Höhe des Kreditrahmens der Entwic...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Graumann bringt die Vorlage ein. Auf die Nachfrage von Frau B. Müller, wie die Formulierung im 2. Absatz „einer seiner Stellvertreter“ zu verstehen sei, antwortet Herr Exner, dass soweit nötig eine Doppelunterschrift zu leisten und damit der zuständige Beigeordnete gemeint sei. Er sichert eine entsprechende Änderung des Beschlusstextes zu.

 

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Der Hauptausschuss beschließt:

 

1.       Der Kreditrahmen der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH zur bedarfsbezogenen   Kommunalkreditaufnahme für die Entwicklungsmaßnahme beträgt für das Jahr 2011 höchstens 10.665.200,00 €. Eine bedarfsbezogene Kreditaufnahme hat möglichst dergestalt zu erfolgen, dass Sondertilgungsrechte in der Weise bestehen, dass am Ende der Entwicklungsmaßnahme lediglich das genehmigte Defizit in Höhe von 7.824.299,66 € durch die Stadt zu übernehmen ist.

 

2.       Der Oberbürgermeister und dem zuständigen Stellvertreter werden gem. § 57 (2) BbgKVerf ermächtigt, den Kreditaufnahmen der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH innerhalb des beschlossenen Kreditrahmens für das Jahr 2011 schriftlich zuzustimmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            9

Ablehnung:                            0

Stimmenthaltung:              3

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen