04.05.2011 - 6.18 Ladenöffnungszeiten im Holländischen Viertel

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vom Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung

wird der Antrag  als durch  Verwaltungshandeln erledigt angesehen; der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hat sich für nicht zuständig erklärt.

Im Hauptausschuss hat die Antragstellerin erklärt, dass sie vor der StVV bekannt geben werde, ob sich der Antrag durch  Verwaltungshandeln erledigt hat.

 

 

Der Redebeitrag der Stadtverordneten Engel-Fürstberger ist rtlich in die Niederschrift aufzunehmen. Die wörtliche Wiedergabe ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, in wieweit der gesetzlich mögliche Ermessensspielraum bei den Bestimmungen im Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetz § 5 Absatz II zu den sonntäglichen Ladenöffnungszeiten dahingehend ausgeschöpft werden kann, dass im Holländischen Viertel die Ladenöffnung an 40 Sonntagen im Jahr gestattet wird.

 

Soweit das Holländische Viertel noch nicht gemäß § 5 Absatz III des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes als Kur-, Ausflugs- oder Erholungsort unabhängig von den Sortimentsauflagen von der Landesregierung dazu ermächtig wurde, an jährlich höchstens 40 Sonn- und Feiertagen von 11 Uhr bis 19 Uhr geöffnet zu sein, soll maßgeblich darauf hingewirkt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit 22 Ja-Stimmen angenommen.

 

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Anlagen