24.05.2011 - 3.2 Werbesatzung (Wiedervorlage)

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Lehmann informiert über die Ausgangsbasis - Antrag alte Fassung. Nach Behandlung im SB-Ausschuss am 8.2.11 ist am 15.04.2011 eine Simulation innerhalb eines Ortstermins in der Brandenburger Straße durchgeführt worden, in deren Ergebnis die jetzt neue Fassung vorbereitet worden ist. Herr Lehmann bringt diesen geänderten Antrag ein.

 

 

Herr Beck (Bauordnung) berichtet anhand von Fotos von diesem Ortstermin und bestätigt, dass die Verwaltung der neuen Fassung im Grunde zustimmen könne. Allerdings macht Herr Beck aufmerksam, dass die Fahrradständer mit Werbeanlage transportabel sein müssten. Zur Durchführung der Straßenreinigung und auch z.B. während des Weihnachtsmarktes dürfe keine feste Installation erfolgen.

Den Halbsatz .. für Blumengeschäfte gilt eine besondere Regelung …hält Herr Beck für ungünstig.

 

 

Frau Dr. Chwolik-Lanfermann (Verein Freies Tor) nimmt das Rederecht wahr. Sie begrüßt den Antrag; die Warenpräsentation im Bereich an den Häusern sei gut. Bedenken äußert sie jedoch, dass ausschließlich ein Fahrradständer mit Werbeanlage gewünscht sei. Hier sollte die Entscheidung beim Händler liegen, ob dieser einen Fahrradständer mit Werbeanlage oder nur eine Werbeanlage (Klappständer) mit den gleichen Abmaßen aufstellen wolle.

 

 

Herr Cornelius spricht u.a. die Kreuzungsbereiche an. Dies waren insbesondere die Stellen, die von Seiten der Menschen mit Behinderungen kritisch angesprochen worden sind.

Ansonsten könne er sich den Äußerungen von Frau Chwolik-Lanfermann anschließen.

 

 

Herr Freiberg (Händler in der Dortustraße) sieht die Stadt hier als Dienstleister und spricht sich ebenfalls dafür aus, dass die Wahl Fahrradständer mit Werbeanlage oder nur Werbeanlage dem Händler überlassen bleiben solle.

 

 

Herr Putz macht aufmerksam, dass gesichert werden müsse, dass die dort abzustellenden Fahrräder dann nicht in den Bereich des Großpflasters/der Granitplatten ragen dürfen.

 

 

Herr Lehmann als Antragsteller berichtet, dass dieser Hinweis zur Freihaltung des Großpflasters/der Granitplatten bereits im Antrag verankert sei.

Aufgrund der hier erfolgten Äußerungen stellt Herr Lehmann den Antrag in nochmals geänderter Fassung (sh. Beschlussempfehlung) zur Abstimmung:

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam vom 27.02.2006 in der Weise zu ändern, dass folgende Werbeanlagen erlaubnisfrei möglich sind:

 

1.       Pro Ladeneinheit sollen 2 Verkaufsauslagen/Warenpräsentationen im Kleinpflasterbereich zur Häuserfront erlaubnisfrei möglich sein. (für Blumengeschäfte gilt eine besondere Regelung) r Auslagenstände vor Blumengeschäften gilt die Regelung über genehmigungsfreie Vorhaben nach § 55, Abs. 9; Nr. 9 bzw. Nr. 11 der Brandenburgischen Bauordnung.

2.       Pro Ladeneinheit soll ein Fahrradständer mit  Werbeanlage (Gesamtgröße: max. Höhe 1,50 m, Breite 0,90 m) oder wahlweise ein Werbeaufstellerglich sein; dabei darf die Werbeanlage daran eine maximale Größe von 1 m² (Vor- und Rückseite zusammen) haben.

 

Der Bereich des Großpflasters/Granitplatten ist völlig frei zu halten.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            7

Ablehnung:                            0

Stimmenthaltung:              0