19.05.2011 - 2 Verkehrsberuhigung Wendekreise

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Menzel bringt den Antrag ein und begründet diesen.

 

Herr Uhlig (Anwohner) schildert die Situation in der Waldstadt II, die aus seiner Sicht r spielende Kinder sehr gefährlich ist.

 

Herr Wustrack (FB Ordnung und Sicherheit) erklärt, dass verkehrsberuhigte Bereiche nach § 42 Straßenverkehrsordnung und der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift nur angeordnet werden, wenn die betreffenden Straßen durch überwiegende Aufenthaltsfunktion gekennzeichnet und vom Gesetzgeber geforderte bauliche und örtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Voraussetzungen werden bei Wendekreisen in der Regel nicht erfüllt.

Wendekreise dienen in Wohngebieten ausnahmslos dem Nutzungszweck der verkehrlichen Anbindung und der problemlosen Fahrtrichtungsänderung.

Die Gefahrenbetrachtung in Zusammenarbeit mit der Polizei ergab, dass keine erheblichen Gefahrenmomente bzw. Unfälle bekannt sind. Die örtlichen Gegebenheiten und die damit verbundene notwendige Regelung des anfallenden Verkehrs wird mit der in allgemeinen Wohngebieten üblichen Einrichtung von Tempo-30-Zonen eindeutig berücksichtigt.

War auch Thema der Beratung der BI in der Waldstadt. Unter Betrachtung der stets erforderlichen Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmer ist es in solchen Tempo-30-Zonen möglich, den Verkehr sicher und konfliktfrei abzuwickeln.

Das Aufstellen von entsprechenden Verkehrszeichen ist in Ermangelung der notwendigen Voraussetzungen unzulässig. Weitergehende verkehrsorganisatorische Maßnahmen kommen für diese Verkehrsanlagen aufgrund der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften derzeit nicht in Betracht. Oftmals bietet sich jedoch eine bauliche Umgestaltung an, bei den zumeist im privaten Besitz von Wohnungsgesellschaften befindlichen Anlagen.

 

Herr Menzel weist darauf hin, dass in anderen Städten z.B. in Berlin ganze Viertel durch Aufstellen von Verkehrszeichen verkehrsberuhigt sind.

Er bittet die Verwaltung, Augenmerk auf alle Verkehrsteilnehmer zu haben.

 

Herr Rietz weist darauf hin, dass der vorliegende Antrag so nicht beschlossen werden kann, da dies nicht in der Entscheidungskompetenz der Stadtverordneten liegt.

 

Frau Hüneke (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet um Rederecht.

 

Herr Heuer schlägt vor, das Rederecht zu erteilen.

 

Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

 

Frau Hüneke fragt nach dem Verfahren.

 

Herr Wustrack erklärt das Prüfverfahren zur Umsetzung der Straßenverkehrsordnung.

 

Herr Menzel fragt, ob die Verwaltung dazu ein Pilot-Projekt durchführen kann.

 

Frau Müller-Preinesberger lehnt dies mit Verweis auf die rechtlichen Grundlagen ab.

 

Herr Schwarze macht deutlich, dass man in den besagten Bereichen aufgrund der sehr engen Straßen und der erschwerten Sicht nur Schritttempo fahren kann.

 

Herr Kaminski äert seine Bedenken, dass oft bei derartigen Problemen immer die Aussage der Verwaltung kommt, dass in dem Bereich noch keine Unfälle passiert sind.

 

Herr Heuer empfiehlt Herrn Uhlig, sich mit der Bürgerinitiative in der Waldstadt II in Verbindung zu setzen, um einesung für das Problem zu finden. Vorsitzender der Bürgerinitiative ist Herr Tino Henning, der als sachkundigen Einwohner die Fraktion DIE LINKE im KOUL-Ausschuss vertritt.

 

Herr Uhlig macht deutlich, dass sich die Bürgerinitiative nach seiner Erfahrung vorrangig für die Autofahrer einsetzt.

 

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der StVV den Antrag wie folgt zu beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle Wendekreise zwischen Neubaublöcken, die allein zum Wenden und Abladen dienen, sowie die Zufahrtstraßen, die meist zwischen zwei Häuserblöcken liegen, als verkehrsberuhigte Zone zu kennzeichnen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            1

Ablehnung:                             5

Stimmenthaltung:              2

Der Antrag wird somit abgelehnt.

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=68821&selfaction=print