10.05.2011 - 3.3 Festlegung von innerstädtischen Vorranggebieten...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Klün (Wohnungsbauförderung) bringt die Vorlage ein.

 

Auf die Nachfrage von Frau Hüneke, ob es in der Behlertstraße um die Sanierung der Bestandsgebäude gehe, informiert Herr Klün, dass hier ein Modellvorhaben von 16 Familienwohnungen als Passivhaussiedlung realisiert werden soll. Dies könne nur mit einer Landesförderung durchgeführt werden.

 

 

Herr Goetzmann bringt in Erinnerung, dass das Vorhaben in der Behlertstr. im Januar 2011 im SB-Ausschuss im Zusammenhang mit einer Grundstücksvorlage vorgestellt worden ist.

Das Vorhaben ist auch im Gestaltungsrat vorgestellt worden.

 

 

Frau Engel-Fürstberger fragt nach, welche Motivation die Stadt zur Umsetzung habe?

 

 

Herr Klün berichtet, dass die Vorlage lediglich Gebiete ausweist, in denen die theoretische Möglichkeit der Inanspruchnahme von Wohnraumfördermitteln des Landes besteht.

 

 

Herrhnemann hinterfragt die Fläche Gartenstraße.

 

 

Engel-Fürstberger bittet um Auskunft, ob es sich um eine Wertsteigerung handelt, wenn die Ausweisung als Vorranggebiet erfolgt?

 

 

Herr Klün äert, dass ein direkter Zusammenhang zwischen Wohnraumförderungsmitteln und einer Grundstückswertsteigerung wohnungswirtschaftlich bisher nicht untersucht worden ist.

 

 

Frau neke  bittet im Zusammenhang mit künftigen Vorlagen zur Ausweisung eines Vorranggebietes auch um die Ausreichung grundstücksgenauen Kartenmaterials.

 

 

Herr Lehmann (Stadterneuerung) informiert, dass mit dem Land Einvernehmen besteht, dass zusätzlich zu bestehenden Fördergebieten weitere Gebiete ausgewiesen werden können, die an vorhandene Gebiete angrenzen, wie dies auch bei der Gartenstraße der Fall ist.

 

 

Frau Engel-Fürstberger sieht eine Bevorzugung des Investors in der Behlertstraße gegenüber anderen Investoren und stellt die Frage, ob städtische Grundstücke von der Stadt verkauft worden sind.

 

 

Herr Goetzmann bestätigt, dass es sich bei dem Grundstück Behlertstr. um ein städtisches Grundstück gehandelt habe. Wie bereits eingangs geäert erfolgte die Vorstellung des Vorhabens im Zusammenhang mit der Veräußerung im SB-Ausschuss.

Er ergänzt, dass die Stadt gern auch im größeren Umfang solche Gebiete ausweisenrde. Dies müsse jedoch auch beim Land auf Akzeptanz stoßen. Basis hierfür ist die Aushandlung zwischen Fördergeber Land und der Stadt.

Notwendigr eine Ausweisung ist jedoch immer, dass es sich um Flächen handeln muss, die an schon bislang ausgewiesene Vorrangebiete Wohnen angrenzen.

 

 

Herr Kutzmutz macht aufmerksam, dass der Wohnungsbau in Potsdam ein Problem ist und weist auf den Bedarf hin. Mit der Ausweisung würde ein Stück Voraussetzung geschaffen werden.

 

 

Frau Engel-Fürstberger äert Bedenken am Verfahren. Ihres Erachtens sollte erst die Ausweisung als Fördergebiet erfolgen und dann der Grundstücksverkauf.

 

 

Die ungeänderte Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

In der Landeshauptstadt Potsdam werden die folgenden Gebiete als innerstädtische Vorranggebiete Wohnen im Sinne der Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes Brandenburg ausgewiesen:

 

Behlertstraße

Gartenstraße

 

(Genaue Gebietsbezeichnung siehe Karte in der Anlage)

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            6

Ablehnung:                            1

Stimmenthaltung:              0

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Anlagen zur Vorlage