29.06.2011 - 5 Kontrolle kommunaler Immobilienverkäufe

Beschluss:
vertagt
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Herr Dr. Scharfenberg verweist auf die dazu ausgereichten Mitteilungsvorlagen DS 11/SVV/0464 und 11/SVV/0507. Da diese jedoch im nicht öffentlichen Teil behandelt werden, sei eine Diskussion etwas schwierig. Ohne auf konkrete Inhalte eingehen zu wollen, meine er, dass diese Vorlagen sehr allgemein gehalten seien. Damit werde das Anliegen nicht erfüllt, Grundstücke, die von öffentlichen Einrichtungen oder freien Trägern mit gemeinnützigen Zwecken genutzt werden, darzustellen und diese vor dem Verkauf der Stadtverordnetenversammlung zur Genehmigung vorzulegen.

Herr Schröder verweist darauf, dass dieses Anliegen eine Änderung der Hauptsatzung nach sich ziehe, was bei der Diskussion berücksichtigt werden sollte. Alle betreffenden Grundstücke der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen, so Herr Exner, entspreche nicht dem derzeitigen „Dreiklang“ der Hauptsatzung, so dass er die antragstellende Fraktion bitte, über die Art der Umsetzung des Antrags nachzudenken. Sollte es eine Änderung der Hauptsatzung zwingend nach sich ziehen, spreche er sich gegen den Antrag aus.

 

Herr Dr. Scharfenberg erwidert, dass seine Fraktion im Ergebnis der Diskussion der o. g. Mitteilungsvorlagen über den weiteren Umgang mit dem Antrag nachdenken werde und diesen bis dahin zurückstelle.

 

Gegen den Verfahrensvorschlag erhebt sich kein Widerspruch.

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