27.06.2011 - 5.28 Rotation in korruptionsgefährdeten Verwaltungsb...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Hauptausschuss hat die Vorlage zurückgestellt.

Der Stadtverordnete Brödno erinnert daran, dass die Antragstellerin folgende von der Fraktionndnis 90/Die Grünen am 04.05.2011 beantragten Änderungen übernommen hat:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt einen Korruptions-Gefährdungsatlas für die Potsdamer Stadtverwaltung und seiner Eigenbetriebe mit Beratung von Transparency International (TI) bis zum September 2011 erstellen zu lassen, in dem die Kategorien der Korruptionsgefährdung für die jeweiligen Verwaltungsebenen ausgewiesen werden.

r die danach am höchsten gefährdeten Bereiche sind Vorschläge zu Präventionsmaßnahmen wie z.B. Rotation u. ä. bis zum Dezember 2011 der Stadtverordnetenversammlung zu unterbreiten.

 

 

Auf die Nachfrage des  Stadtverordneten Menzel, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, wann der Oberbürgermeister mit der Umsetzung der erlassenen Dienstanweisung, in der die Rotation vorgesehen sei, beginnen wolle, weist Herr Jakobs darauf hin, dass diese bereits umgesetzt werde. Zwecks weiterer Informationen beispielsweise bezüglich zu regelnder arbeitsrechtlicher Bedingungen beim Einsatz von entsprechend qualifizierten Mitarbeitern   empfiehlt der Oberbürgermeister die Rücküberweisung in den Hauptausschuss.

 

Abstimmung:

Die  cküberweisung der DS 11/SVV/0333 (mit der von der Antragstellerin übernommenen Änderung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) in den Hauptausschuss wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der OB wird beauftragt, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in korruptionsgefährdeten Bereichen der Stadtverwaltung tätig sind, im Rotationsverfahren alle fünf Jahre umzusetzen.

Bei der Einschätzung der betroffenen Bereiche ist die Anlage „Auflistung besonders gefährdeter Bereiche“ zur „Dienstanweisung zur Korruptionsbekämpfung der Landeshauptstadt Potsdam“ zu Grunde zu legen, die der Oberbürgermeister am 30.03.2011 erlassen hat.

Die Einzelmaßnahmen sind mit der städtischen Antikorruptionsbeauftragten abzustimmen.

Der Oberbürgermeister informiert die Stadtverordnetenversammlung im September 2011 über die eingeleiteten Maßnahmen.