16.06.2011 - 3.5 Stellplatzsatzung der Landeshauptstadt Potsdam

Beschluss:
vertagt
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Herr von Einem (FB Stadtplanung und Bauordnung) bringt den Antrag ein und erläutert diesen.

 

Herr Schütt spricht im § 5 Abs. 1, zweiter Satz, die soziale Kontrolle der Fahrradstellplätze an und fragt, was darunter zu verstehen ist.

 

Herr Kirsch weist darauf hin, dass laut Satzung bei Fahrradstellplätzen eine gute Einsehbarkeit und Beleuchtung zu gewährleisten ist. Dies würde aus seiner Sicht bedeuten, dass die Errichtung von Fahrradstellplätzen in Kellern nicht mehr möglich ist oder diese dann ständig beleuchtet sein müssen.

 

Herr Jäkel fragt nach der Wirkung, wenn z.B. durch Fahrplanwechsel ein 10-minütiger Takt zu einem 20-minütigen Takt wechselt.

 

Herr von Einem erklärt, dass Sozialkontrolle bedeutet, dass die Stellplätze einsehbar und gut zu finden sind.

Er weist darauf hin, dass es in der Anlage eine Definition zu den Taktzeiten gibt. Demnach würde bei einem Fahrplanwechsel zunächst die Anlage 4 der Stellplatzsatzung gelten. Bei grundlegenden Änderungen müsste die Anlage 4 überarbeitet werden.

 

Herr Heuer fragt, ob bei einer einfachen Wohnbebauung die Verpflichtung besteht, einen Fahrradstellplatz vorzuhalten.

 

Herr Schütt spricht die Sozialkontrolle von Fahrradständern an und schlägt vor, den entsprechenden Satz zu streichen.

 

Herr Kirsch fragt, ob zukünftig Fahrradstellplätze generell beleuchtet sein müssen.

 

Herr Brödno fragt, wie hoch die Mindereinnahmen der Stadt bei Senkung der Stellplatzablöse sind. Welche Ausnahmen sind möglich, die Zahlungen der Stellplatzablöse nicht leisten zu müssen.

Warum sind die historischen Gärten vom Geltungsbereich der Stellplatzsatzung ausgenommen?

 

Herr Krause verweist auf § 3 Abs. 4 und macht deutlich, dass  „Anlagen mit zu erwartendem hohen Verkehrsaufkommen“ genauer definiert werden müssen. Hier gibt es aus seiner Sicht einen Ermessensspielraum der Verwaltung, der nicht Sinn der Satzung sein kann. 

Im § 4 Abs. 2 wird seines Erachtens nach von Bodenrichtwerten ausgegangen, die nicht mehr relevant sind. Bei der Differenz im Bodenrichtwert kann man keinen Durchschnitt mehr bilden.

 

Herr Jäkel stellt folgende Änderungsanträge:

Im § 3 Abs. 3 ist der letzte Satz zu streichen.

Anlage 2 (Richtzahlenliste) ist im Punkt 1.1 - Wohnungen in Wohngebäuden mit mehr als 2 Wohneinheiten – wie folgt zu ändern:

Notwendige Stellplätze für Kfz (Spalte 3 - sonstiges Stadtgebiet) = 1,0

Notwendige Stellplätze für Kfz (Spalte 4 - Minderungsgebiete wie in Anlage 1 dargestellt) = 1,0

 

Sollten seine Änderungsanträge abgelehnt werden, spricht Herr Jäkel sich dafür aus, die bisherige Satzung fortgelten zu lassen.

 

Herr von Einem erklärt, dass die Nutzungsänderung in den Parkanlagen die Errichtung von Stellplatzflächen erfordern würden, wenn dies nicht in der Satzung geregelt ist.

Der § 3 Abs. öffnet die Möglichkeit, auf besondere Situationen zu reagieren.

Zur Stellplatzablöse erklärt er, dass diese sich nicht nur aus den Bodenrichtwerten, sondern auch aus den Herstellungskosten zusammensetzen.

Er bietet an, eine Synopse zur derzeit gültigen im Vergleich zur neuen Stellplatzsatzung zu erstellen.

 

Herr Heuer schlägt vor, die Synopse durch die Verwaltung erstellen zu lassen und ggf. in der nächsten Sitzung eine 2. Lesung zur Drucksache durchzuführen.

 

Herr Rietz spricht § 3 Abs. 5 an und macht deutlich, dass für ihn nicht nachvollziehbar ist, dass in unmittelbarer Nähe von ÖPNV-Haltestellen weniger Stellplätze erforderlich sind.

 

Herr Kirsch hält es für falsch, die Kosten für die Stellplatzablöse zu senken. Er weist darauf hin, dass die Investitionskosten für einen Stellplatz im Verhältnis zur Wohnung sehr gering sind und spricht sich dagegen aus, die Kosten für die Stellplatzablöse zu senken.

 

Herr Menzel weist darauf hin, dass die Parkraumbewirtschaftung in einer sehr konstruktiv arbeitenden Arbeitsgruppe bearbeitet wird.

 

Herr von Einem macht deutlich, dass diese Mittel zweckgebunden sind.

 

Herr Heuer stellt folgenden Antrag zur Geschäftsordnung:

Die Verwaltung erstellt eine Synopse, die den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt wird. In der nächsten Sitzung des KOUL-Ausschusses erfolgt eine erneute Beratung zur Drucksache.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            8

Ablehnung:                            0

Stimmenthaltung:              0

 

Herr Menzel stellt folgenden Antrag zur Geschäftsordnung:

Es wird eine Arbeitsgruppe des KOUL-Ausschusses gebildet, die sich tiefgründig mit der Stellplatzsatzung befasst.

 

Herr Heuer fragt, ob die Verwaltung einen entsprechenden Erörterungstermin anbieten könne.

 

Herr von Einem sagt dies zu.

 

Herr Jäkel bringt zum Ausdruck, dass nicht jedes Thema aus dem Ausschuss in einer gesonderten Runde besprochen werden kann. Dies ist für ihn zeitlich kaum zu realisieren.

 

Herr Heuer bittet um Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag von Herrn Menzel.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            2

Ablehnung:                            5

Stimmenthaltung:              1

Somit ist der Geschäftsordnungsantrag abgelehnt.

 

Die Synopse wird allen Ausschussmitgliedern per E-Mail durch die Verwaltung zugeleitet. Die Drucksache wird bis zur nächsten Sitzung des KOUL-Ausschusses vertagt.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=69562&selfaction=print