21.06.2011 - 5.2 Sicherung von Mindeststandards in der Abteilung...

Beschluss:
abgelehnt
Reduzieren

Frau Heigl bringt den Antrag ein und begründet diesen.

 

Herr Dr. Kieser (Klinikum „Ernst von Bergmann“) macht deutlich, dass mit dem Antrag das Grundanliegen des Klinikums „Ernst von Bergmann“ getroffen wird. Es sollen aber nicht nur die Mindeststandards erfüllt, sondern die bestmögliche Betreuung erfolgen.

In den Gesamtüberlegungen zum Umzug muss es darum gehen, dass das medizinische Konzept erhalten bleibt und weiterentwickelt werden kann. Das Raumkonzept muss sich an das medizinische Konzept anpassen.

 

Frau Sudhoff fragt, worum es in der Psychiatriepersonalverordnung geht.

 

Herr Dr. Kieser erklärt, dass hiermit die Personalbemessung für die Patienten festgelegt wird.

 

Frau Dr. Lotz fragt die Antragstellerin, ob diese hier Zweifel hegt.

 

Frau Heigl erklärt, dass bei der Umsetzung Probleme gesehen werden.

 

Herr Besancon richtet an Herrn Dr. Kieser die Frage, ob dieser aus fachlicher Sicht empfiehlt, dem Antrag zuzustimmen.

 

Herr Dr. Kieser macht deutlich, dass er an den bestmöglichen Standards interessiert ist.

 

Frau Laabs weist darauf hin, dass es im Zusammenhang mit dem geplanten Umzug bereits Proteste von Patienten gab.

 

Frau Müller-Preinesberger betont, dass es die Aufgabe des Klinikums ist, psychiatrische Erkrankungen zu erkennen und zu behandeln. Sie weist darauf hin, dass im Klinikum „Ernst von Bergmann“ sehr sensibel mit diesem Thema umgegangen wird. Sie macht auch deutlich, dass andere Kliniken ähnlich verfahren.

Anschließend macht sie darauf aufmerksam, dass der erste und dritte Anstrich des Antrages bereits gesichert sind. Im zweiten Anstrich sollte nicht „ausschließlich“ sondern „glichst“ formuliert werden. Hier muss auch mit den Krankenkassen bezüglich der Finanzierung verhandelt werden. Sie sagt zu, den Ausschuss für Gesundheit und Soziales dann entsprechend zu informieren.

 

Frau Dr. Lotz fragt, ob es am Standort In der Aue auch Dreibettzimmer gibt.

 

Herr Dr. Kieser bejaht dies. Er macht darauf aufmerksam, dass die Integration der psychisch Kranken sehr wichtig ist. Dies ist in Krankenhäusern gut zu realisieren. Er macht deutlich, dass es in Potsdam eine Abteilungspsychiatrie gibt. Dies ist aus seiner Erfahrung für psychisch Erkrankte sehr wichtig und aus fachlicher Sicht der absolut richtige Weg.

 

Frau Dr. Herzel fragt die Antragstellerin, wie mit dem zweiten Anstrich des Antrages umgegangen werden soll.

 

Frau Laabs übernimmt den Vorschlag von Frau Müller-Preinesberger und formuliert den zweiten Anstrich wie folgt um:

„- am neuen Standort eine Unterbringung glichst in Ein- und Zweibettzimmern gesichert ist“

Sie bittet, über den Antrag in der so geänderten Fassung abzustimmen.

 

Herr Dr. Otto weist darauf hin, dass der dritte Anstrich dem eigentlichen Anliegen widerspricht.

 

Frau Müller-Preinesberger macht darauf aufmerksam, dass der letzte Satz des Antrages bereits erfüllt ist. Die Information ist erfolgt. Der vorliegende Antrag suggeriert, dass Bedingungen nicht bedacht werden.

 

Frau Heigl ändert den ersten Satz des Antrages wie folgt:

„Die städtischen Vertreter/innen in den Gremien und Organen des Klinikums „Ernst von Bergmann“ werden beauftragt, sicherzustellen, dass die Mindeststandards bei einem Umzug der Abteilung Psychiatrie des Klinikums „Ernst von Bergmann“ in die Innenstadt folgende Punkte beinhalten:“

 

Frau Müller-Preineberger macht nochmals deutlich, dass die Diskretion gesichert ist.

 

Frau Sudhoff empfindet eher den Standort in der Aue als diskriminierend.

 

Herr Dr. Otto stellt folgenden Antrag zur Geschäftsordnung:

Es erfolgt die gesonderte Abstimmung zu den einzelnen Anstrichen des Antrages.

 

Frau Dr. Herzel bittet um Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            5

Ablehnung:                            0

Stimmenthaltung:              0

 

Frau Dr. Herzel bittet um Abstimmung über den ersten Anstrich des Antrages.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            0

Ablehnung:                            5

Stimmenthaltung:              0

 

Frau Dr. Herzel bittet um Abstimmung über den zweiten Anstrich des Antrages.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            5

Ablehnung:                            0

Stimmenthaltung:              0

 

Frau Dr. Herzel bittet um Abstimmung über den dritten Anstrich des Antrages.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            0

Ablehnung:                            4

Stimmenthaltung:              1

 

Frau Dr. Herzel bittet um Abstimmung über den so geänderten Antrag.

 

Frau Laabs gibt eine persönliche Erkrung ab. Sie macht deutlich, dass sie den Eindruck hat, dass immer wenn das Klinikum „Ernst von Bergmann“ thematisiert wird, geblockt wird. Sie hat das Gefühl, dass über das Klinikum nicht geredet werden soll.

 

Anschließend fragt Frau Laabs, ob die Verwaltung über die Entwicklungen im Ausschussr Gesundheit informieren könne.

 

Frau Müller-Preinesberger macht deutlich, dass die fachliche Diskussion sehr ausführlich geführt wurde. Es wird nicht die Entwicklung abgelehnt, sondern der Antrag in der vorliegenden Fassung.

Frau Müller-Preinesberger sagt zu, den Ausschuss über die Entwicklung zu informieren.

Reduzieren

Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales empfiehlt der StVV den Antrag wie folgt zu beschließen:

Die städtischen Vertreter/innen in den Gremien und Organen des Klinikums „Ernst von Bergmann“ werden beauftragt, sicherzustellen, dass bei der Entscheidung über den Umzug der Abteilung Psychiatrie nur Varianten geprüft werden, die den Erhalt der erreichten fachlichen Betreuungsstandards sicherstellen.

Ein Umzug an den Standort des Klinikums in der Innenstadt soll nur erwogen werden wenn:

die Mindeststandards bei einem Umzug der Abteilung Psychiatrie des Klinikums „Ernst von Bergmann“ in die Innenstadt folgende Punkte beinhalten:

- das Modell des „Potsdamer Tisches“ als Alternative zum „Wegsperren“ von Patient/innen weiter umgesetzt werden kann

- am neuen Standort eine Unterbringung ausschließlichglichst in Ein- und Zweibettzimmern gesichert ist

- die Diskretion für alle Psychiatriepatient/innen gewährleistet und ihre Stigmatisierung ausgeschlossen ist.

Die Stadtverordnetenversammlung ist rechtzeitig über die Standortentscheidung in den Gremien des Klinikums zu informieren.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            1

Ablehnung:                            2

Stimmenthaltung:              2

Somit ist der Antrag abgelehnt.