13.09.2011 - 3.1 Groß Glienicke - Busring 4. und 5. Bauabschnitt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Dieser TOP und die 2 folgenden TOP’e werden gemeinsam behandelt.

 

Frau Rudolph-Henning (Grün- und Verkehrsflächen) geht erinnernd auf die durchgeführten Anhörungen ein. Sie berichtet, dass in Verbindung mit den Vorschlägen und Hinweisen aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen und dem Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung eine Kompromissvariante erarbeitet wurde, auf deren Grundlage gem. „Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen und von Kostenersatz für Grundstückszufahrten der Landeshauptstadt Potsdam vom 19.05.2006“ eine erneute Anliegerbeteiligung durchgeführt wurde. Durch den teilweisen Verzicht von Neben- und Beleuchtungsanlagen, Modifizierung der Grundstückszufahrten und damit Reduzierung von erforderlichen Baumfällungen belaufen sich die Ausbaukosten (inkl. Planung) nach aktueller Kostenberechnung auf ca. 1.140 T€.

Das Ergebnis dieser 3. Anhörung stellt sich wie folgt dar:

Insgesamt wurden für 53 Flurstücke die Eigentümer angeschrieben.

36 Eigentümer sprachen sich gegen die Baumaßnahme aus (68 %),

  3 Eigentümer sprachen sich für die Baumaßnahme aus (davon2 LHP-

     Grundstücke) (6 %),

14 Eigentümer äerten sich nicht zur Baumaßnahme (26 %)

Somit hat sich die Mehrheit (68%) der Beitragspflichtigen gegen die Baumaßnahme ausgesprochen.

Frau Rudolph-Henning teilt mit, dass sich die Ablehnungsgründe gegenüber der 2. Anhörung im Grunde nicht verändert haben.

·         Erfordernis des grundhaften Ausbaus der Seepromenade nicht ausreichend nachvollziehbar begründet

ð      nur notwendige Reparatur- und Instandsetzungsmaßnahmen durchführen

ð      augenscheinlich sehr guter Fahrbahnzustand der Fahrbahndecke

·         Errichtung des Regenwasserkanals mittels Vortriebssystem

·         keine Verlegung von Haltestellen

·         Rodung der Bäume

·         Umfang der Maßnahme ist unverhältnismäßig, Kosten überzogen und nicht nachvollziehbar

·         Herstellung des südlichen Gehwegs zwischen Hechtsprung und Richard-Wagner-Straße

 

 

Herr Klipp beantragt aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen sowohl die Begründung als auch den Teil der finanziellen Auswirkungen zur Vorlage 11/SVV/0600 auszutauschen (sh. den Ausschussmitgliedern heute bereits im Vorgriff auf die Sitzung per e-mail zugesandten Austauschseiten, welche zusätzlich auch als Tischvorlage ausgereicht werden).

 

 

Frau Hüneke hinterfragt die Verkehrssicherungspflicht.

 

 

Frau Rudolph-Henning erläutert, dass die Fahrbahndecke augenscheinlich intakt ist, jedoch die Regenentwässerung das Problem darstellt. Der Ausbau seitens des Straßenbaulastträgers, der für die Unterhaltung und Verkehrssicherheit der Verkehrsanlagen zuständig ist, ist unabdingbar und wird durch das Brandenburgische Straßengesetz (BbgStrG) begründet. Hier spricht sie die Erfordernisse der Sicherheit an. Ein wichtiges Kriterium hierbei ist die nicht gelöste Entwässerungsproblematik des auf der Fahrbahn anfallenden Niederschlagswassers. Dies führt, wie bei den Starkregenereignissen im Juni diesen Jahres, dazu, dass durch die fehlende Regenentwässerungsanlage anfallendes Oberflächenwasser durch die Schachtdeckel in den Schmutzwasserkanal gelangt, wofür dieser nicht bestimmt und ausgelegt ist. Es kommt somit zu einer Überlastung der Abwasserleitung. Über die Schachtabdeckungen tritt Mischwasser aus, welches ungereinigt in den Groß Glienicker See fließt, teilweise über private Grundstücke.

 

 

Herr Mensch (Groß Glienicker Bürger) nimmt das Rederecht wahr und vertritt die Auffassung, dass nicht die Regenentwässerung problematisch ist, sondern dass das Wasser von der Thälmannstraße kommt. Er habe bei Mitarbeitern der EWP mit der Auskunft nachgefragt, dass nicht das in der Seepromenade anfallende Oberflächenwasser das Problem sei, sondern das der Thälmannstraße. Weiterhin hätten die Mitarbeiter mitgeteilt, dass die Reinigung von vorhandenen Anlagen zu einem Großteil zu einer Entlastung führen würde.

 

 

Herr Schenke (Grün- und Verkehrsflächen) führt dazu aus, dass eine Unterhaltung der vorhandenen Mulden zwingend erforderlich ist, diese Maßnahmen jedoch nicht den Verzicht eines Regenwasserkanals in der Seepromenade zulassen.

 

 

Herr Menzel spricht sich als Alternative für eine dezentrale Versickerung aus.

 

 

 

Herr Kaminski (OBR Groß Glienicke) berichtet, dass es im OBR zum Antrag 11/SVV/0534 eine umfangreiche Diskussion gegeben hat und deutlich gemacht worden ist, dass eine ausschließliche dezentrale Versickerung von Seiten der Verwaltung als nicht ausreichend gesehen wird. Der OBR hat den Antrag 11/SVV/0534 mit 2/6/1 abgelehnt.

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Ausbau der Seepromenade im Teilabschnitt von der Richard-Wagner-Straße bis zur Bergstraße als beitragspflichtige Baumaßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz und der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen und von Kostenersatz für Grundstückszufahrten der Landeshauptstadt Potsdam vom 19.05.2006 (Straßenausbaubeitragssatzung)

 

mit geänderter Begründung und geänderten finanziellen Auswirkungen (sh. Anlage)

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            5

Ablehnung:                            2

Stimmenthaltung:              2

 

Herr Lehmann begründet seine Stimmenthaltung damit, dass der Ortsbeirat ein klares Votum für die Verwaltungsvorlage abgegeben hat.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=69610&selfaction=print