27.06.2011 - 5.17 Nutzung Parkhausfassade Schiffbauergasse

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ausschuss für Kultur hat die Vorlage (Fassung vom 22.03.2011) abgelehnt.

Der Ausschuss für Bildung und Sport hat die am 22.06.2011 ausgereichte neue Fassung (mit Datum vom 21.06.2011) abgelehnt.

 

Die neue Fassung wird von der Stadtverordneten Lehmann namens der Fraktion Die Andere eingebracht und anschließend die Überweisung in die Ausschüsse für Kultur sowie für Stadtentwicklung und Bauen beantragt.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 11/SVV/0257 in die Ausschüsse für Kultur sowie für Stadtentwicklung und Bauen wird

 

mit 29 Ja-Stimmen angenommen,

bei 11 Nein-Stimmen.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen:

 

1.               ob ein dem Gesamtkonzept als Kulturstandort entsprechender Käufer/Nutzer für das Grundstück des Parkhauses Schiffbauergasse gefunden worden ist

 

2.               welches Projekt dort in welchem Zeitraum durch wen mit welchem Investitionsvolumen geplant ist

 

3.               ob dieses Projekt - mit Blick auf den von den Stadtverordneten beschlossenen Nutzungszweck des Areals Schiffbauergasse als in erster Linie Kulturstandort - aus kulturpolitischer Sicht einen höheren Stellenwert hat als die von uns beantragte Nutzung der in städtischem Eigentum befindlichen Parkhausfassade als offen zugängliche, kostenlos nutzbare und vom Deutschen Alpenverein (DAV) auf eigene Kosten zu errichtende und betreibende Kletterwand

 

4.               wie die von der Bauverwaltung immer wieder als Hinderungsgrund gegen die Kletterwand vorgebrachte Sanierungssatzung dahingehend geändert werden kann, dass das Projekt Kletterwand doch noch durchgesetzt werden kann.