23.08.2011 - 3.8 Künftiger Umgang mit DDR-Architektur

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Pfrogner bringt den Antrag ein.

 

Herr Graumann (Stadterneuerung und Denkmalpflege) berichtet, dass man um sich dem Thema konzeptionell nähern zu können, den aktuellen Bestand ermitteln müsse. Bei der Prüfung, was ist denkmalwert und was ist zu schützen, könne man sich auf den Denkmalpflegeplan von 1999 stützen. Auch aus anderen Gründen stadtbildprägende Architektur müsse betrachtet werden. Problematisch verhält es sich jedoch hier, wenn sich diese im privaten Eigentum befindet.

 

 

Herr Pfrogner betont, dass es hier um grundsätzliche Fragen der Baukultur gehe. Zielstellung ist die Sensibilisierung für Städtebau und Baukulturgut hinsichtlich einer baukulturellen Geschichtsbewertung.

 

 

Hinweise und Nachfragen verschiedener Ausschussmitglieder machen deutlich, dass die Auswahl, was als schützenswerte architektonische Qualität (Einmaligkeit) betrachtet werden sollte, schwierig ist.

 

 

Herr Goetzmann bestätigt das Problem bei Eingriffen in das Eigentumsrecht und verweist hier auf die Notwendigkeit rechtlicher Ermächtigungen und die daraus resultierende Entschädigungspflicht.

 

 

Frau Hüneke hält den Antrag für gut; Qualität könne nur durch den Vergleich bestimmt werden. Eine Bewertung sei jederzeit notwendig.

 

 

Herr Pfrogner führt aus, dass der Antragsinhalt dehn- bzw. entwickelbar ist. Er sollte als Prozess der Diskussion verstanden werden. Im Ergebnis könne ggf. eine Broschüre erarbeitet werden, mit der in die Öffentlichkeit gegangen werden könnte. Zielstellung ist die Diskussion, um die Baukultur in unserer Stadt anzuregen.

 

 

Der Antrag wird zur Abstimmung gestellt:

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept „Grundsätze für einen differenzierten Umgang mit der DDR-Architektur in Potsdam“ vorzulegen, um (weitere) Verluste an schützenswerter architektonischer Qualität zu verhindern und aufzuzeigen, wie und wo die Erhaltung von denkmalwerten Zeugnissen der Architektur und des Städtebaus der DDR zu gewährleisten ist.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            5

Ablehnung:                            0

Stimmenthaltung:              1