23.08.2011 - 3.2 Qualitäten in der Speicherstadt sichern

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Jäkel bringt folgenden Ergänzungsantrag ein und begründet diesen:

„Die im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen vorgenommenen Änderungen des Antrages sind zu übernehmen. Der Antrag ist um folgenden Punkt zu ergänzen:

5. Der von den Stadtverordneten 2008 beschlossene Uferweg auf dem Gelände der Speicherstadt ist in das aktuelle Bauvorhaben der mittleren Speicherstadt zu integrieren. So wie von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen, ist mit Ausnahme des historischen Hampel-Speichers und des Neubaus neben dem Wasserwerk, welches einen Durchlass für den künftigen Uferweg zum Wasserwerk hat, die gesamte verbleibende Uferkante mit einem öffentlichen Uferweg zu erschließen. Die aktuellen Bauvorhaben sind entsprechend anzupassen.“

 

 

Herr Goetzmann macht aufmerksam, dass es nicht so verhält, dass vom Uferwegekonzept abgewichen wird. Das Uferwegekonzept kann nicht so interpretiert werden, dass ein Uferweg durchgängig am Ufer entlang führen muss. Vielmehr könne ein Uferweg auch durchaus an der einen oder anderen Stelle vom Ufer wegführen und wieder darauf zu laufen. Nicht an allen Stellen bestehe die Möglichkeit, an das Ufer heran zu kommen. An Hand der Karte geht Herr Goetzmann erläuternd auf die Wegeführung in der Speicherstadt ein.

Hinsichtlich des letzten Satzes des Ergänzungsantrages betont Herr Goetzmann, dass die Anpassung der aktuellen Bauvorhaben rechtlich nicht gefordert werden kann. Auf der Basis eines erteilten Bauvorbescheides und des Bearbeitungsverfahrens gibt es keinen rechtlichen Raum; dies wäre zu beanstanden.

In Bezug auf die von Herrn Groth erfolgte Zusage, stellt Herr Goetzmann klar, dass die Groth-Gruppe keine Absicht habe, ihr Bauvorhaben zu ändern. Statt dessen müsse mit der Bundeswasserstraßenverwaltung auf dem Wasserbereich eine Lösung gefunden werden, die um das Gebäude herum führt. Bei einer solchen Planung müsse man in der Realisierung von einem niedrigen 7stelligen Betrag ausgehen. Voraussetzung wäre eine detaillierte Vorplanung (Kostenaufwand - höhere 5stellige Summe), um mit der Bundeswasserstraßenverwaltung die erforderliche Abstimmung vornehmen zu können. Weder für die Vorplanung, noch für die Umsetzung gibt es eine haushaltsseitige Deckung. Die Finanzierung müsste jedoch ausschließlich durch die Landeshauptstadt Potsdam erfolgen. Auch vom Fördermittelgeber ist keine zusätzliche Finanzierung zu erwarten.

 

Herr Jäkel (als Antragsteller) streicht aufgrund der Äußerungen von Herrn Goetzmann, den letzten Satz des Ergänzungsantrages. Herr Jäkel informiert, dass mit dem Antrag nicht beabsichtigt sei, die Fahrrinne zu verringern. Auftragsgegenstand ist die politische Aufgabenstellung. Wie eine verträgliche Lösung aussehen könnte, sei der Verwaltung überlassen und zum geeigneten Zeitpunkt zu berichten. Die grundsätzliche Zielstellung ist es, den wichtigen Bereich erlebbar zu machen.

 

 

Verschiedene Ausschussmitglieder (Herr Heuer, Herr Lehmann, Herr Pfrogner) äußern sich zum Sachverhalt.

 

Herr Heuer bezieht sich auf den Workshop zur Überprüfung der städtebaulichen Planung für die Speicherstadt und ruft in Erinnerung, dass dabei 3 unterschiedliche Masterpläne erörtert worden sind, ein Widerspruch zu der vorher gegebenen Orientierung für den Uferweg existiert nur zw. Mühlenspeicher und Persiusspeicher. Besser wäre es gewesen, wenn eine Information hierzu in den politischen Entscheidungsprozess direkt nach dem Workshop erfolgt wäre. Die in der Konsequenz aus der notwendigen Umfahrung der Bestandsgebäude sich ergebende  Schlangenlinie mal vor mal hinter den Gebäuden sei jedoch keine gute Lösung.

 

Herr Pfrogner verweist nochmals auf den Beschluss zum Uferwegkonzept und kritisiert die mangelnde Verantwortung, den aus seiner Sicht bestehenden Widerspruch zu dem Workshop-Ergebnis zu thematisieren und in einer Entscheidung zu korrigieren.

 

Herr Lehmann erinnert an die Abstimmungen zur südlichen Fortführung des Uferweges und fragt nach dem letzten Stand im Bereich Wasserwerk.

 

Herr Goetzmann berichtet, dass das Gelände des Wasserwerkes noch Wasserschutzzone 1 (also kein öffentliches Betreten möglich) ist. Das Land ist jedoch dabei, eine neue Wasserschutzzonen-Verordnung zu erlassen. Aktuelle Abstimmungen mit dem Wasserwerksbetreiber und der Unteren Wasserbehörde laufen zur Zeit, um nach der Neufestsetzung umgehend die Realisierung mit den avisierten Fördermitteln umzusetzen.

 

 

Die Ausschussvorsitzende unterbreitet den Vorschlag an den Antragsteller, diese Thematik nicht mit dem Antrag 11/SVV/0286 zu verknüpfen, sondern ggf. einen gesonderten Antrag in Form eines Prüfauftrages unter Berücksichtigung der Argumentation von Herrn Goetzmann vorzubereiten.

 

 

Herr Jäkel macht aufmerksam, dass die Breite und Form des Fuß- und Erlebnisweges bis zum Hampelspeicher verhandelbar wäre. Bzgl. des Vorschlages der Ausschussvorsitzenden informiert Herr Jäkel, dass mit dem Antrag beabsichtigt sei, die notwendigen Voraussetzungen zu ergründen, um den Weg näher an das Ufer bringen zu können.

 

 

Herr Teuteberg greift die Idee, einen Prüfauftrag daraus zu machen auf. Einen akuten Handlungsbedarf könne er nicht sehen. Das Ergebnis der Prüfung sollte darlegen, welche Varianten es gebe und die Kosten abschätzen.

 

 

Herr Goetzmann äußert sich erstaunt zu den Diskussionsbeiträgen verschiedener Ausschussmitglieder und macht auf die Konsequenzen für die Verwaltung aufmerksam.

Er verweist darauf, dass in den Unterlagen des Workshops dezidiert dokumentiert ist, dass der Masterplan von Krier/Kohl auf einer anderen, teilweise uferabweichenden Lage der Wegeführung beruht.

Auf der Grundlage eines Beschlusses der STVV, wurde ein solches Workshop-Verfahren durchgeführt. Vertreter aus allen Fraktionen haben daran teilgenommen und den Transport der Informationen in die Fraktionen zugesagt. Dem Vorwurf der Intransparenz widerspricht Herr Goetzmann entschieden.

 

Künftig müsse die Verwaltung nicht nur Vorbehalte gegen solche Verfahren anwenden, wenn diese im Nachgang kritisiert werden, sondern auch daraus die Schlussfolgerung ziehen, über die Ergebnisse eines Workshopverfahrens nicht mehr in Form einer Mitteilungsvorlage zu informieren, sondern das Votum des Workshops in eine Beschlussvorlage fassen, auch wenn dies deutliche Zeitverzögerungen im weiteren Planungsprozess zur Folge hat.

Er erinnert nochmals daran, dass alle Vertreter der Fraktionen einverstanden waren, dass auf dieser Grundlage die weitere Planungen ausgelöst werden.

 

 

Die Erteilung eines Prüfauftrages wäre aus Sicht Herrn Goetzmanns möglich. Jedoch müsse dieser Prüfauftrag mit den für die Vorplanung erforderlichen finanziellen Mitteln untersetzt werden.

 

 

Herr Jäkel bittet den Ergänzungsantrag (ohne den letzten Satz) in der heutigen Sitzung abzustimmen.

 

 

Frau Hüneke stellt den GO-Antrag, dass dieser Antrag auf Ergänzung eines 5. Punktes nicht Bestandteil des Antrages 11/SVV/0286 wird.

 

 

Herr Heuer stellt den GO-Antrag, zum jetzigen Zeitpunkt diesen Ergänzungsantrag von der Tagesordnung zu nehmen.

 

 

Herr Lehmann stellt klar, dass der Ergänzungsantrag abzustimmen sei.

 

 

Herr Jäkel stellt die vorangegangene Diskussion aufgreifend, folgenden geänderten Antrag zur Abstimmung:

„Die im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen vorgenommenen Änderungen des Antrages sind zu übernehmen. Der Antrag ist um folgenden Punkt zu ergänzen:

 

5. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die aktuellen Möglichkeiten fachlich zu prüfen, um den von der STVV beschlossenen Uferweg im Bereich der Speicherstadt zwischen Langer Brücke und Hampelspeicher umzusetzen.“

 

 

Herr Goetzmann unterstreicht nochmals, dass dieser mit finanziellen Mitteln untersetzt werden müsse, da im Haushalt 2011 dafür keine Mittel eingestellt worden sind.

 

 

Herr Jäkel und Herr Teuteberg machen aufmerksam, dass bei Annahme dieses Antrages, die Aufnahme in den folgenden Haushaltsplan erfolgen müsse.

 

 

Der durch Herrn Jäkel als Antragsteller geänderte Ergänzungsantrag wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen:

 

 

Die im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen vorgenommenen Änderungen des Antrages sind zu übernehmen. Der Antrag ist um folgenden Punkt zu ergänzen:

 

5. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die aktuellen Möglichkeiten fachlich zu prüfen, um den von der STVV beschlossenen Uferweg im Bereich der Speicherstadt zwischen Langer Brücke und Hampelspeicher umzusetzen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            5

Ablehnung:                            0

Stimmenthaltung:              1