23.08.2011 - 3.6 Stellplatzsatzung der Landeshauptstadt Potsdam ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Goetzmann berichtet, dass die Vorlage am vergangenen Donnerstag im KOUL-Ausschuss behandelt worden ist. Trotz vielfältiger differierender Positionen ist es gelungen, Kompromisslösungen zu finden, die dem Auftragsgegenstand – einer noch stärkeren Vereinfachung der Stellplatzsatzung – entsprechen.

 

Den Ausschussmitgliedern liegen als Tischvorlage 2 Pakete vor:

In dem dünneren Papier sind die Veränderungen (vorher – nachher) deutlich erkennbar gemacht worden, im dickeren Papier in bereinigter Form mit allen Anlagen, wie es durch den KOUL-Ausschuss zur Beschlussfassung empfohlen worden ist.

 

Herr Goetzmann gibt folgende Erläuterungen zu den vorgenommenen Änderungen:

-          Diskussion um die Begünstigung des öffentlichen Nahverkehrs (§ 3, Abs. 5) – jetzt nur noch eine Begünstigungsstufe

-          In § 3 Anzahl der notwendigen Stellplätze – erfolgt die Streichung des Absatzes 7 (alt), d.h. Wegfall der Reduzierung der Festsetzung innerhalb bestimmter Gebiete – somit auch Entfall der Spalte 4 der Anlage 2

-          Änderung in der Formulierung zur Ausgestaltung v. Fahrradstellplätzen im § 5, Abs. 1 letzter Satz neu: Fahrradstellplätze sollen gut einseh- und erkennbar sowie ausreichend beleuchtet sein.

 

Herr Goetzmann schlägt vor, sich dem Votum des KOUL-Ausschusses anzuschließen.

 

 

Herr Heuer bestätigt die Berichterstattung aus dem KOUL-Ausschuss.

 

 

Auf die Nachfrage von Herrn Kirsch, wie bei wechselnder Nutzung (gewerbliche Nutzung mit Stellplatzablöse, dann Wohnnutzung und später erneute gewerbliche Nutzung) verfahren wird, informiert Herr Goetzmann, dass bei Nutzungsänderung nur einmalig 2 Stellplätze erlassen werden, ansonsten jede Veränderung neu nach der Satzung zu bewerten ist.

 

 

Herr Teuteberg erinnert an seine früher bereits geäußerten Bedenken. Ihm ist noch immer unverständlich sei, weshalb bei einem Haus mit 2 Wohnungen kein Stellplatznachweis erforderlich ist, jedoch bei einem Haus mit 3 Wohnungen 2 Stellplätze für PKW und 6 Stellplätze für Fahrräder vorzuhalten sind.

 

 

Herr Goetzmann erläutert, dass bei dieser Festlegung die Selbstverantwortung der Bauherrn berücksichtigt worden ist. Bei Ein- und 2-Familien-Häusern erfolgt fast ausschließlich Selbstnutzung. Hier entscheidet der Bauherr selbst, wie viele Stellplätze er benötigt. Ab dem 3-Familien-Haus liegt die Selbstverantwortung nicht mehr beim Bauherren allein.

 

 

Herr Teuteberg stellt folgenden Änderungsantrag:

In der Anlage 2 Richtzahlenliste die in der Zeile lfd. Nr. 1, Spalte 5 („Bezugsgröße“) zu ändern in: „die über die 2. Wohneinheit hinaus geht“.

Abstimmung: 1/4/1 – damit abgelehnt.

 

Herr Jäkel erinnert an seine in früherer Sitzung angekündigten Änderungsanträge und bittet um Abstimmung:

 

§ 3 (3) Streichung des Satzes: Bei Nutzungsänderungen wird einmalig die Herstellung bzw. Ablösung von zwei notwendigen Stellplätzen je Baugrundstück erlassen.

Abstimmung: 1/4/1 – damit abgelehnt

 

In der Anlage 2 Richtzahlenliste, lfd. Nr. 1.1 Wohnungen in Wohngebäuden mit mehr als 2 Wohneinheiten bei in Spalte 3 (für Kfz sonstiges Stadtgebiet) und 4 (für Kfz Minderungsgebiete wie in Anlage 1 dargestellt) jeweils statt 0,5 - neu 0,8.

Abstimmung: 1/3/2 – damit abgelehnt

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.               Die Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange wird gebilligt.

 

2.               Die Stellplatzsatzung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1)für die Landeshauptstadt Potsdam beschlossen.

 

 

+ Änderungen der Verwaltung:

§ 3 (5) Ziff. 2 wird gestrichen, der Text des Absatzes wird entsprechend angepasst.

§ 3 (7) wird gestrichen – somit entfällt die Spalte 4 der Anlage 2.

§ 5 (1) (in rechtskräftiger Satzung § 6) wird wie folgt umformuliert: „Fahrradstellplätze sollen gut einsehbar und beleuchtet sein.“

Die Begründung zur Drucksache wird an Änderungen angepasst.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            3

Ablehnung:                            1

Stimmenthaltung:              2

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Anlagen zur Vorlage