24.08.2011 - 8 Rotation in korruptionsgefährdeten Verwaltungsb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Fraktion Die Andere neue Fassung vom 03.05.2011 mit Änderungsantrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 24.08.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Die Andere
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Frau Heigl bringt den Antrag ein und bittet, darüber abzustimmen sowie das Anliegen auf die stadteigenen Betriebe weiterzutragen.
Herr Exner verweist in seinen anschließenden Ausführungen auf die neue Dienstanweisung zur Korruptionsprävention der Landeshauptstadt Potsdam vom 30.03.2011, die gemäß der Festlegung im Hauptausschuss vom 25. Mai 2011 allen Fraktionen zur Verfügung gestellt wurde. Deshalb sehe er den Antrag durch Verwaltungshandeln erledigt; allein der Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stehe noch zur Disposition.
Dieser Auffassung schließt sich Herr Schüler an und verweist auf die Auflistung der korruptionsgefährdeten Bereiche. Wenn die Verwaltung zusichere, dass diese Liste fortgeschrieben werde, könne er den Ergänzungsantrag seiner Fraktion als erledigt erklären. Dies sagt Frau Rademacher zu; der Oberbürgermeister legt als Termin für die Vorlage der Liste den September 2012 fest.
Frau Heigl weist darauf hin, dass der Antrag der Fraktion Die Andere über die Dienstanweisung hinausgehe. Darauf Bezug nehmend erklärt Frau Rademacher, dass die genannte Dienstanweisung mit Transparency International erarbeitet wurde und weitere Instrumente als nur die Rotation enthalte. Dazu gebe es derzeit im Geschäftsbereich 3 ein Pilotamt, das entsprechende Checklisten ausfülle. Nach 3 5 Jahren werde man zu einem arbeitsbezogenen Atlas kommen. Darüber hinaus gelte die Dienstanweisung auch für die Eigenbetriebe.
Frau Bankwitz betont, dass die Dienstanweisung nur das eine sei; sie fragt nach, ob es möglich sei, einen Umsetzungsbericht zu geben und ob die Rotation jetzt schon gelte. Auf den Hinweis des Oberbürgermeisters, dass dem oftmals arbeitsrechtliche Belange entgegenstehen und eine Rotation nicht in den Arbeitsplatzbeschreibungen enthalten sei, verweist Frau Bankwitz darauf, dass sich bei langjährigen Mitarbeitern eine gewisse Routine einschleiche, der zu begegnen sei. Eine Berichterstattung sollte noch vor Dezember 2012 erfolgen. Dem schließt sich Herr Schüler an und betont, dass diese Berichterstattung aber nichts mit dem Antrag zu tun habe.
Nach Zusage des Oberbürgermeisters, über das Anliegen im März 2012 im Hauptausschuss zu berichten und dabei auch zu berücksichtigen, inwieweit in den korruptionsgefährdeten Bereichen bereits Maßnahmen umgesetzt werden konnten, erklärt Frau Heigl namens der Antragstellerin die DS für erledigt.