31.08.2011 - 8.5 Qualitäten in der Speicherstadt sichern

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen  hat folgendem von der Antragstellerin geänderten Beschlusstext zugestimmt:

(Der Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE wurde als Punkt 5. in modifizierter Fassung aufgenommen.)

 

Die Absätze 1, 2 und 3 sind zu streichen

(neu) 1.

Im Einvernehmen mit der Pro Potsdam GmbH wird festgelegt, dass in den Kaufverträgen folgender Passus enthalten sein soll:

Der Käufer/die Käuferin verpflichtet sich vor Bauantragstellung zu einer Vorstellung der auf dem Kaufgegenstand geplanten Baumaßnahmen im Gestaltungsrat der Landeshauptstade Potsdam und im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam jeweils in öffentlicher Sitzung mit dem Ziel, städtebauliche und architektonische Qualität einvernehmlich zu sichern.

 

4.  (neu)2.

Die Öffentlichkeit ist angemessen zu informieren und zu beteiligen.

 

5. (neu) 3.

Soweit die Grundstücke in der Hand der Pro Potsdam sind, wird der OBM in seiner Eigenschaft als Gesellschafter und Aufsichtsratsvorsitzender beauftragt, die o.g. Zielsetzungen und die Verfahrensweise durchzusetzen.

 

6. Der SVV ist im Juni 2011 ein Bericht vorzulegen

 

4. (neu)

Dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen ist jeweils so zeitnah wie möglich zu berichten.

 

5. (neu)

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die aktuellen Möglichkeiten fachlich zu prüfen, um den von der STVV beschlossenen Uferweg im Bereich der Speicherstadt zwischen Langer Brücke und Hampelspeicher umzusetzen.

 

Abstimmung:

Die o. g. Änderungen werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Stimmenthaltungen.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.               Im Einvernehmen mit der Pro Potsdam GmbH wird festgelegt, dass in den Kaufverträgen folgender Passus enthalten sein soll:

                            Der Käufer/die Käuferin verpflichtet sich vor Bauantragstellung zu einer Vorstellung der auf dem Kaufgegenstand geplanten Baumaßnahmen im Gestaltungsrat der Landeshauptstade Potsdam und im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam jeweils in öffentlicher Sitzung mit dem Ziel, städtebauliche und architektonische Qualität einvernehmlich zu sichern.

 

2.                             Die Öffentlichkeit ist angemessen zu informieren und zu beteiligen.

 

3.                             Soweit die Grundstücke in der Hand der Pro Potsdam sind, wird der OBM in seiner Eigenschaft als Gesellschafter und Aufsichtsratsvorsitzender beauftragt, die o. g. Zielsetzungen und die Verfahrensweise durchzusetzen.

 

4.               Dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen ist jeweils so zeitnah wie möglich zu berichten.

 

5.               Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die aktuellen Möglichkeiten fachlich zu prüfen, um den von der StVV beschlossenen Uferweg im Bereich der Speicherstadt zwischen Langer Brücke und Hampelspeicher umzusetzen.

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Stimmenthaltungen.

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=70021&selfaction=print