31.08.2011 - 5.8 Sponsorenleistungen durch die EWP

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Hauptausschuss hat der Vorlage (neue Fassung mit Datum vom 27.06.2011) mit folgender Änderung und Ergänzung  zugestimmt:

Im Punkt 1. ist der Termin auf November-Sitzung 2011 zu ändern.

 

Punkt 1. im ersten Absatz ist zu ergänzen:

„… die Empfänger und der Verwendungszweck dargestellt, soweit vertragliche Regelungen oder gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen. Stehen vertragliche Vereinbarungen gegen die Veröffentlichung einer Sponsoringleistung, soll der Vertragspartner um Einvernehmen zur Veröffentlichung gebeten werden.

 

 

Ergänzungsantrag:

Die Stadtverordnete Bankwitz, Fraktion BürgerBündnis, beantragt folgende Ergänzung:

 

Falls rechtliche Einschränkungen gegen die öffentliche Vorstellung dieser Leistungen bestehen, informiert der Oberbürgermeister im nicht öffentlichen Teil der Stadtverordnetenversammlung.

 

Abstimmung:

Diese Ergänzung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Abstimmung:

Die vom Hauptausschuss empfohlene Ergänzung im ersten Absatz des Punktes 1. wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Abstimmung:

Die vom Hauptausschuss empfohlene Änderung des Termins auf Novembersitzung 2011 wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Entsprechend dem Antrag der Fraktion BürgerBündnis wird anschließend über die so geänderte und ergänzte Vorlage namentlich abgestimmt. Das Ergebnis ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister, bzw. der zuständige Beigeordnete wird in seiner Funktion als Vertreter der Landeshauptstadt Potsdam beauftragt, als Gesellschafter der Stadtwerke Potsdam GmbH folgenden Gesellschafterbeschluss zu fassen:

„Die Geschäftsführung der Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP) wird angewiesen, als Vertreter des Gesellschafters der Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) folgende Maßnahmen umzusetzen:

 

1.      Die EWP erteilt Auskunft über die Sponsorenleistungen, Spenden und die Gewährung von geldwerten Vorteilen jeder Art (zum Beispiel in Form von kostenloser oder vergünstigter Abgabe von Energie und Wasser) der letzten fünf Jahre in tabellarischer Form. In dieser Tabelle werden die geleisteten Beträge, die Empfänger und der Verwendungszweck dargestellt, soweit vertragliche Regelungen oder gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen. Stehen vertragliche Vereinbarungen gegen die Veröffentlichung einer Sponsoringleistung, soll der Vertragspartner um Einvernehmen zur Veröffentlichung gebeten werden.

 

Falls rechtliche Einschränkungen gegen die öffentliche Vorstellung dieser Leistungen bestehen, informiert der Oberbürgermeister im nicht öffentlichen Teil der Stadtverordnetenversammlung.

 

2.      Die EWP stellt diese Informationen ab dem Geschäftsjahr 2010 unaufgefordert zusammen mit der Vorlage des Jahresabschlusses der SWP zur Verfügung.

 

Die Geschäftsführung der Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP) wird ferner angewiesen:

 

1.      Die Geschäftsführung der SWP wird diese Informationen den Stadtverordneten in der Novembersitzung 2011 vorlegen.

 

2.      Ab dem 16. Beteiligungsbericht der SWP (für das Jahr 2010) werden die Sponsorenleistungen und Spenden sowie die Gewährung geldwerter Vorteile jeder Art sämtlicher städtischer Beteiligungen in diesen Berichten veröffentlicht.

 

3.      In dem Vertrag über die Prüfung des Konzernabschlusses der SWP ab dem Jahr 2011 wird der jeweilige Wirtschaftsprüfer in Erweiterung des Prüfungsauftrages beauftragt, die vorstehenden Angaben zu prüfen und hierüber im Prüfungsbericht zu berichten.“

 

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Abstimmungsergebnis:

mit 39 Ja-Stimmen angenommen,

bei einer Nein-Stimme.

 

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Anlagen