31.08.2011 - 8.20 Anpassung Gesamtbudget Fraktionsfinanzierung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.20
- Zusätze:
- Fraktionen FDP, CDU/ANW, DIE LINKE neue Fassung vom 26.05.2011 Äa Fraktion Die Andere
- Datum:
- Mi., 31.08.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion FDP
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Hauptausschuss hat der Vorlage zugestimmt; den Ergänzungsantrag der Fraktion Die Andere hat der Hauptausschuss abgelehnt.
Entsprechend dem Antrag der Fraktion Die Andere wird über deren Änderungsantrag mit dem Wortlaut:
Der letzte Satz des Antrags ist durch folgenden Absatz zu ersetzen:
Den Gruppen der Stadtverordnetenversammlung, denen bislang ohne verfassungskonforme Rechtsgrundlage der Sockelbetrag der Fraktionsfinanzierung nicht gewährt wurde, ist dieser rückwirkend zu erstatten. Die monatlichen Zuweisungen für diese Fraktionen sind ab Juli 2011 entsprechend zu erhöhen. Soweit im Beschlusstext der DS 08/SVV/1007 geregelt ist, dass Fraktionen Rücklagen von 5 % der jährlichen Barzuweisung bilden dürfen, wird klargestellt, dass sich diese Beschränkung auf die tatsächlich ausgezahlten Zuweisungen des entsprechenden Jahres bezieht.
namentlich abgestimmt.
Änderungsantrag:
Der Beigeordnete für Zentrale Steuerung und Service Herr Exner beantragt:
1. Der letzte Satz mit dem Wortlaut:
Eine rückwirkende Zahlung zum Beginn der Wahlperiode an alle nach dem Urteil des Verfassungsgerichtes entstandenen Fraktionen ist zu prüfen.
wird gestrichen.
2. Der Beschlusstext ist wie folgt zu ergänzen:
Der Beschluss wird umgesetzt mit der Wirksamkeit der Nachtragshaushaltssatzung 2011.
Abstimmung:
Der Änderungsantrag der Fraktion Die Andere wird (in namentlicher Abstimmung)
mit 23 Nein-Stimmen abgelehnt,
bei 10 Ja-Stimmen
und 12 Stimmenthaltungen.
Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung ist der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Abstimmung:
Die vom Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service beantragte Streichung des 1. Satzes wird
mit Stimmenmehrheit angenommen,
bei einigen Gegenstimmen
und einigen Stimmenthaltungen.
Abstimmung:
Die vom Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service beantragte Ergänzung des Beschlusstextes wird
mit Stimmenmehrheit angenommen,
bei einigen Gegenstimmen
und zahlreichen Stimmenthaltungen.
Entsprechend dem Antrag der Fraktion Die Andere wird über die so geänderte DS 11/SVV/0438 namentlich abgestimmt. Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung ist der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Zur Sicherung der Fraktionsfinanzierung wird der bislang bestehende Sockelbetrag in Höhe von 1.715,00 Euro sowie die Pro-Kopf-Pauschale für Mitglieder in Fraktionen in Höhe von 363,79 Euro festgeschrieben.
Der zur Fraktionsfinanzierung im Haushalt, Konto 5492000, festgesetzte Betrag muss dementsprechend angepasst werden.
Die beiden ersten Absätze ersetzen Punkt 1 des Beschlusses 09/SVV/0053. Eine Deckungsquelle im Haushalt ist zu benennen. Diese Regelung gilt rückwirkend zum Wirksamwerden des Urteils des Verfassungsgerichtes zur Fraktionsmindeststärke.
Der Beschluss wird umgesetzt mit der Wirksamkeit der Nachtragshaushaltssatzung 2011.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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18,1 kB
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