31.08.2011 - 7.2 Abschluss Wegenutzungsvertrag für die Gasversor...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung hat der Vorlage mit folgender Ergänzung zugestimmt, der sich der Hauptausschuss angeschlossen hat:

 

Der Vertragstext ist wie folgt zu ergänzen:

 

§ 2a neu – Baumschutz

 

1.      Die Vertragspartner bekennen sich zur Erhaltung, dem Schutz und der Erweiterung von stadtbildprägenden Straßenbäumen (insbesondere Alleen) und zur Gewährleistung der öffentlichen Versorgung.

2.      Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist die EWP im Falle der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit (Kosten-Nutzen-Verhältnis) berechtigt, ihre Versorgungsleitungen einschließlich dazugehöriger Steuer- und Sicherungskabel als auch erforderlicher Stationen und Schaltschränke (nachstehend Versorgungsleitungen genannt) unter Beachtung der jeweils gültigen Regelungen der Technik und der technischen Möglichkeiten innerhalb von bepflanzten Bereichen, insbesondere im Schutzbereich von Bäumen, zu errichten und zu verlegen. Die EWP verpflichtet sich, den Schaden an Bäumen und deren Wurzelwerk bei der Errichtung und Verlegung von Anlagen so gering wie möglich zu halten.

3.      Die Stadt ist nach Zustimmung der EWP berechtigt,ume im Schutzstreifenbereich von Versorgungsleitungen der EWP zu erhalten und zu pflanzen. Die Stadt verpflichtet sich, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Versorgungsleitungen in Abstimmung mit der EWP zu treffen.

Die EWP wird bei der Planung und Baudurchführung Baumsachverständige hinzuziehen.

 

Die Ortsbeiräte Eiche, Golm, Grube und Satzkorn haben der Vorlage zugestimmt bzw. sie zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmung:

Die o. g. Ergänzung des Vertragstextes im § 2 wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Wegenutzungsvertrag für die Gasversorgung in den Vertragsgebieten Eiche, Golm, Grube und Satzkorn mit der Energie und Wasser Potsdam GmbH

 

Weiterhin beschließt die Stadtverordnetenversammlung folgende Ergänzung des Vertragstextes:

 

§ 2a neu – Baumschutz

 

1.      Die Vertragspartner bekennen sich zur Erhaltung, dem Schutz und der Erweiterung von stadtbildprägenden Straßenbäumen (insbesondere Alleen) und zur Gewährleistung der öffentlichen Versorgung.

 

2.      Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist die EWP im Falle der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit (Kosten-Nutzen-Verhältnis) berechtigt, ihre Versorgungsleitungen einschließlich dazugehöriger Steuer- und Sicherungskabel als auch erforderlicher Stationen und Schaltschränke (nachstehend Versorgungsleitungen genannt) unter Beachtung der jeweils gültigen Regelungen der Technik und der technischen Möglichkeiten innerhalb von bepflanzten Bereichen, insbesondere im Schutzbereich von Bäumen, zu errichten und zu verlegen. Die EWP verpflichtet sich, den Schaden an Bäumen und deren Wurzelwerk bei der Errichtung und Verlegung von Anlagen so  gering wie möglich zu halten.

 

3.      Die Stadt ist nach Zustimmung der EWP berechtigt, Bäume im Schutzstreifenbereich von Versorgungsleitungen der EWP zu erhalten und zu pflanzen. Die Stadt verpflichtet sich, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Versorgungsleitungen in Abstimmung mit der EWP zu treffen.

Die EWP wird bei der Planung und Baudurchführung Baumsachverständige hinzuziehen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Stimmenthaltungen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen