31.08.2011 - 7.2 Abschluss Wegenutzungsvertrag für die Gasversor...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Grün- und Verkehrsflächen
- Datum:
- Mi., 31.08.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung hat der Vorlage mit folgender Ergänzung zugestimmt, der sich der Hauptausschuss angeschlossen hat:
Der Vertragstext ist wie folgt zu ergänzen:
§ 2a neu Baumschutz
1. Die Vertragspartner bekennen sich zur Erhaltung, dem Schutz und der Erweiterung von stadtbildprägenden Straßenbäumen (insbesondere Alleen) und zur Gewährleistung der öffentlichen Versorgung.
2. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist die EWP im Falle der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit (Kosten-Nutzen-Verhältnis) berechtigt, ihre Versorgungsleitungen einschließlich dazugehöriger Steuer- und Sicherungskabel als auch erforderlicher Stationen und Schaltschränke (nachstehend Versorgungsleitungen genannt) unter Beachtung der jeweils gültigen Regelungen der Technik und der technischen Möglichkeiten innerhalb von bepflanzten Bereichen, insbesondere im Schutzbereich von Bäumen, zu errichten und zu verlegen. Die EWP verpflichtet sich, den Schaden an Bäumen und deren Wurzelwerk bei der Errichtung und Verlegung von Anlagen so gering wie möglich zu halten.
3. Die Stadt ist nach Zustimmung der EWP berechtigt, Bäume im Schutzstreifenbereich von Versorgungsleitungen der EWP zu erhalten und zu pflanzen. Die Stadt verpflichtet sich, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Versorgungsleitungen in Abstimmung mit der EWP zu treffen.
Die EWP wird bei der Planung und Baudurchführung Baumsachverständige hinzuziehen.
Die Ortsbeiräte Eiche, Golm, Grube und Satzkorn haben der Vorlage zugestimmt bzw. sie zur Kenntnis genommen.
Abstimmung:
Die o. g. Ergänzung des Vertragstextes im § 2 wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Wegenutzungsvertrag für die Gasversorgung in den Vertragsgebieten Eiche, Golm, Grube und Satzkorn mit der Energie und Wasser Potsdam GmbH
Weiterhin beschließt die Stadtverordnetenversammlung folgende Ergänzung des Vertragstextes:
§ 2a neu Baumschutz
1. Die Vertragspartner bekennen sich zur Erhaltung, dem Schutz und der Erweiterung von stadtbildprägenden Straßenbäumen (insbesondere Alleen) und zur Gewährleistung der öffentlichen Versorgung.
2. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist die EWP im Falle der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit (Kosten-Nutzen-Verhältnis) berechtigt, ihre Versorgungsleitungen einschließlich dazugehöriger Steuer- und Sicherungskabel als auch erforderlicher Stationen und Schaltschränke (nachstehend Versorgungsleitungen genannt) unter Beachtung der jeweils gültigen Regelungen der Technik und der technischen Möglichkeiten innerhalb von bepflanzten Bereichen, insbesondere im Schutzbereich von Bäumen, zu errichten und zu verlegen. Die EWP verpflichtet sich, den Schaden an Bäumen und deren Wurzelwerk bei der Errichtung und Verlegung von Anlagen so gering wie möglich zu halten.
3. Die Stadt ist nach Zustimmung der EWP berechtigt, Bäume im Schutzstreifenbereich von Versorgungsleitungen der EWP zu erhalten und zu pflanzen. Die Stadt verpflichtet sich, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Versorgungsleitungen in Abstimmung mit der EWP zu treffen.
Die EWP wird bei der Planung und Baudurchführung Baumsachverständige hinzuziehen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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47,6 kB
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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20,5 kB
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