24.08.2011 - 11.1 Tiefenprüfung EWP

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Der Oberbürgermeister verweist darauf, dass mit der Beauftragung der Kanzlei „Frings“ diese Tiefenprüfung erfolge und demnächst ein Zwischenbericht im Aufsichtsrat und Hauptausschuss vorgelegt werde. Dabei gehe es zum einen um die „Dinge“, die bereits durch die Kanzlei „Erbe“ geprüft worden seien und zum anderen um die Vorgänge um Babelsberg 03 usw.. Ein Bericht zum ersten Teil werde in der nächsten Hauptausschusssitzung im nicht öffentlichen Teil vorgelegt. 

 

Gegen die Feststellung, dass damit der Antrag durch Verwaltungshandeln erledigt sei, erhebt sich kein Widerspruch.

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