13.09.2011 - 3.9 Neubau einer Straßenbeleuchtungsanlage in Potsd...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Schenck (Grün- und Verkehrsanlagen) bringt die Vorlage ein. Im Zuge der Anhörung der Baumaßnahme Erneuerung der Beleuchtung „Am Böttcherberg“ haben sich von 41 angehörten Eigentümern, hiervon 5 städtische Flurstücke, insgesamt 21 private Grundstückseigentümer gegen das Bauvorhaben ausgesprochen.

Nach Abwägung und pflichtgemäßem Ermessen sollte die Beleuchtungsanlage als beitragspflichtige Baumaßnahme erneuert werden.

Auf Nachfrage ergänzt Herr Schenck, dass den Anliegern mitgeteilt worden ist, dass der Straßenausbau in absehbarer Zeit nicht geplant ist.

 

 

Zur Frage von Herrn Kirsch, weshalb eine Nichtäußerung als Zustimmung gewertet wird, informiert der Ausschussvorsitzende, dass die Anwohner im Anschreiben darauf aufmerksam gemacht werden, dass eine Nichtäußerung als Zustimmung gewertet wird.

 

 

Der Ausschussvorsitzende verweist auf den letzten Satz der Vorlage, dass der Neubau der Straßenbeleuchtungsanlage aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht erforderlich sei.

 

 

Die Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Neubau der Straßenbeleuchtung in Potsdam- Klein Glienicke „Am Böttcherberg“

(Wannseestraße bis Tannenweg)

 

als beitragspflichtige Baumaßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            2

Ablehnung:                            2

Stimmenthaltung:              4

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, die Vorlage abzulehnen.

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Anlagen zur Vorlage