20.09.2011 - 4.7 Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über di...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.7
- Zusätze:
- FB Bildung und Sport Bildung und Sport (ff)
- Gremium:
- Ausschuss für Bildung und Sport
- Datum:
- Di., 20.09.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bildung und Sport
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Frau Dr. Magdowski informiert, dass die Satzungsänderung Folge des Bildungs- und Teilhabepaketes sei. Es werden keine Leistungen abgebaut.
Her Szilleweit fragt, was mit den eingesparten 63.000 Euro passiere.
Frau Dr. Magdowski erklärt, dass diese dem städtischen Haushalt zugeführt werden.
Herr Szilleweit verweist auf den Workshop zum kostenlosen Schülerticket. Er sehe das Geld dort platziert.
Herr Schröder erklärt, dass dies der Haushaltssystematik widerspreche. Die Fraktion könne jedoch einen Antrag zum Haushalt stellen.
Herr Szilleweit stellt fest, dass sich die Zahl der anspruchsberechtigen Schüler von 2007 bis 2011 um 50 Prozent erhöht habe. Er fragt nach, warum das so sei.
Die Antwort kann in der Sitzung nicht eindeutig gegeben werden. Es wird der Auftrag erteilt, dies mit der Niederschrift zu tun.
Antwort zur Niederschrift:
Am 01. September 2008 ist die Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erstattung von Schülerfahrtkosten sowie die Beförderung von Schülerinnen und Schülern der Landeshauptstadt Potsdam vom 10. Juli 2008 (DS 08/SVV/0637) in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt war nicht mehr der Besuch der nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform innerhalb des Gebietes der LHP notwendig, um einen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung nach der vorliegenden Satzung geltend machen zu können. Diese Änderung kam insbesondere Familien mit Anspruch auf Sozialleistungen zugute, deren Anträge bis dahin auf Grund der Nichterfüllung dieser Erstattungsvoraussetzung nicht bewilligt werden konnten.
Weiterhin beinhaltete die Erste Änderungssatzung die Reduzierung der Eigenbeteiligung der Eltern an den notwendigen Schülerfahrtkosten ab dem 3. schulpflichtigen Kind auf 15,00 pro Monat. Die v. g. Änderungen in der Satzung führten zu einer deutlichen Erhöhung der Anspruchsberechtigten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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