28.09.2011 - 6.7 Bebauungsplan Nr. 128 "Trebbiner Straße / Am Si...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hat der Vorlage zugestimmt.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.               Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 128 „Trebbiner Straße/Am Silbergraben“  ist gemäß § 1 Abs. 8 i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB zu ändern (siehe auch Anlage 1).

 

2.               Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 128 „Trebbiner Straße / Am Silbergraben“ ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (siehe Anlagen 1 und 2).

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen