19.03.2002 - 3.2.1 Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 7...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Einbringung erfolgt durch Herrn Koppehele (Bereich Stadterneuerung). Er geht dabei auf die im Juni 2000 durchgeführte frühzeitige Bürgerbeteiligung bzw. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ein und erläutert, wie mit den gegebenen Hinweisen umgegangen worden ist bzw. geht auf geäußerte Belange ein und in welcher Weise sie Berücksichtigung finden oder nicht. Als Ersatzflächen für Kleingärten werden 18 Parzellen an den Marquardter Damm und 20 Parzellen an den Pfingstberg bereit gestellt. 

 

Herr Niehaus (VGS) äußert sich, dass er grundsätzlich gegen eine Inanspruchnahme von Kleingärten ist, aber da diese Inanspruchnahme im Kleingartenbeirat abgestimmt worden ist, unterstützt er die vorliegende Planung.  

 

Auf die Nachfrage von Herrn Dr. Seidel zu den Bedenken des Amtes für Wirtschaftsförderung zu den Auswirkungen auf die Höhe der Grundstückspreise (durch Festsetzungen des Immissionsschutzes) informiert Herr Koppehele, dass die Verwaltung diese Bedenken nicht teilt, da die Festsetzung des Imm.schutzes Auswirkungen auf die Art der anzusiedelnden Betriebe hat, aber nicht auf den Grundstückspreis.  

 

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Beschlusstext:

 

1. Das Abwägungsergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Trägerbeteiligung gemäß § Abs.1 und § 4 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 72 "Mitteldamm" wird gebilligt.

 

2. Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 72 "Mitteldamm" wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich

    ausgelegt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            7.

Ablehnung:            .0

Enthaltung:            .2

 

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=7122&selfaction=print